Abfall
Wieso muss ich für eine Leerwohnung Abfallgrundgebühren zahlen?
Die Abfallgrundgebühr wird in Zusammenhang mit den Grundgebühren der Elektrizität erhoben. Eine Befreiung von der Bezahlung der Grundgebühren für Strom und Abfall kann nur erreicht werden, wenn der Stromzähler vorübergehend demontiert wird. Dies ist jedoch erst sinnvoll, wenn während mindestens 6 Monaten auf den Strombezug verzichtet wird.
Ergänzende Informationen finden Sie bei der Abfallentsorgung.
CO2-Abgabe
Sehe ich auf meiner Rechnung in Franken und Rappen, wie viel die CO2-Abgabe in der abgelaufenen Gas-/Fernwärme-/Energie-Contracting-Bezugsperiode betrug?
Auf der Rechnung wird die Menge an fossilen Brennstoffen ausgewiesen, die in der Bezugsperiode für Gas, Fernwärme und Energie-Contracting eingesetzt worden ist. Die entsprechenden Abgabesätze sowie die mit der CO2-Abgabe belastete Brennstoffmenge sind auf der Rechnung aufgeführt, ebenso ist der Betrag der CO2-Abgabe in Franken und Rappen angegeben.
Warum belastet Stadtwerk Winterthur der Kundschaft die CO2-Abgabe?
Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe nach Bundesgesetz. Sie wird bereits beim Import von Erdgas und Heizöl erhoben. Die Energieversorger müssen die CO2-Abgabe gemäss Gesetz 1:1 der Kundschaft weiterbelasten. Damit soll beim Verbraucher ein Lenkungseffekt erzielt werden (geringerer Verbrauch). Stadtwerk Winterthur verrechnet der Kundschaft die CO2-Abgabe direkt mit der Energierechnung.
Was ist die CO2-Abgabe? Wie funktioniert sie?
Zur CO2-Reduktion haben Parlament und Bund als Lenkungsabgabe die Einführung der sogenannten CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffen (Öl, Erdgas, Kohle etc.) beschlossen. Sie soll zum sparsameren Einsatz dieser Energien beitragen. Der Auslöser für die Einführung war, dass die effektiven CO2-Emissionen der Brennstoffe 2006 über dem vom Bund definierten Ziel lagen und somit die im Zusammenhang mit dem Kyoto-Protokoll gesteckten Zielen nicht erreicht wurden.
Die rechtlichen Grundlagen der CO2-Abgabe sind das CO2-Gesetz vom 8. Oktober 1999 sowie der Bundesbeschluss über die Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe sowie die Verordnung über die CO2-Abgabe.
Alle fossilen Brennstoffe werden bei der Einfuhr in die Schweiz mit der CO2-Abgabe belastet. Vorgesehen sind jedoch Rückerstattungen und Rückverteilung nach folgenden Vorgaben: Der gesamte Ertrag, abzüglich Administration und anderes, wird je etwa zur Hälfte an die Bevölkerung (via obligatorische Krankenkasse) und an die Wirtschaft (via AHV-Ausgleichskassen) zurückverteilt.
Weitere Informationen zur Abgabe finden Sie hier:
- auf der offiziellen Website des Bundes
- im offiziellen Merkblatt unter Zollinformation Firmen - Steuern und Abgaben - CO2-Abgabe
- in den Unterlagen des VSG
Wie kann ich beim Erdgas berechnen, wie hoch meine CO2-Abgabe sein wird?
Pro bezogene Kilowattstunde (kWh) Erdgas wird eine CO2-Abgabe erhoben. Der CO2-Abgabesatz ist auf der Energierechnung aufgeführt. Die Belastung kann somit wie folgt berechnet werden: Erdgas-Verbrauch in Kilowattstunden x CO2-Abgabesatz
Einspeisung von Solarstrom
Was muss ich tun, damit ich meinen Solarstrom ins Stromnetz von Stadtwerk Winterthur einspeisen kann?
Die Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaik-Anlage ist Stadtwerk Winterthur fünf Arbeitstage im Voraus mittels einer Apparatebestellung an stadtwerk.messwesen@win.ch zu melden. Ohne diese Meldung darf die Photovoltaik-Anlage nicht ans Netz von Stadtwerk Winterthur angeschlossen werden.
Wird die Anlage vor dem Einreichen der Apparatebestellung in Betrieb genommen, werden Mehraufwendungen nach Regieansatz in Rechnung gestellt und die eingespeiste Energie kann ohne Erhalt der Apparatebestellung nicht vergütet werden.
Wie viel zahlt Stadtwerk Winterthur für meinen Solarstrom?
Der aktuelle Tarif ist im Dokument «Tarifsammlung Strom 2024», Absatz: «Weitere Tarife / Einspeisung elektrischer Energie» zu finden.
- 2023: mit Herkunftsnachweis (HKN) im Niedertarif 13 Rp/kWh, Hochtarif: 14 Rp/kWh
- 2024: mit Herkunftsnachweis (HKN) Einfachtarif 17.34 Rp/kWh
Habe ich Vorteile, wenn ich meinen Solarstrom an Stadtwerk Winterthur verkaufe?
Ja. Der Vorteil liegt darin, dass Stadtwerk Winterthur während des ganzen Jahres einen garantierten Rückliefertarif vergütet. Als Photovoltaik-Besitzer haben Sie somit Planungssicherheit und sind keinen unvorhersehbaren Schwankungen des Marktes unterworfen. Dies ist insbesondere in den Sommerquartalen wichtig, wenn die Photovoltaik eine hohe Produktion erzielt und die Marktpreise normalerweise tiefer sind als in den Winterquartalen.
Was muss ich tun, wenn ich den Solarstrom an einen anderen Anbieter verkaufen will?
Melden Sie sich beim Fremdanbieter. Dieser wird den Wechselprozess in Gang und sich mit Stadtwerk Winterthur in Verbindung setzen.
Entstehen für mich Kosten, wenn ich zu einem anderen Abnehmer für Solarstrom wechsle?
Seitens Stadtwerk Winterthur entstehen keine Kosten.
Energierechnung
Was beinhalten die Abgaben an das Gemeinwesen?
Der Grosse Gemeinderat von Winterthur hat am Ende 2016 beschlossen:
Gestützt auf § 32 Abs. 3 VAE wird ab 1. Januar 2017 auf den jährlichen Strombezug, basierend auf der Netznutzung, folgende Abgabe an das Gemeinwesen erhoben:
- für die ersten 100 000 kWh Strom pro Abnahmestelle: 0,32 Rp/kWh für die Finanzierung des Förderprogramms Energie im Gebäudebereich.
- für jede weitere kWh Strom 0,2 Rp./kWh (für die Finanzierung des Förderprogramms Energie im Gebäudebereich).
Warum muss ich mit der Energierechnung die Abfallgrundgebühr zahlen?
Die Abfallgrundgebühr wird in Zusammenhang mit den Grundgebühren der Elektrizität erhoben. Mehr Infos zur Abfallgrundgebühr erhalten Sie beim Departement Bau, Abfalltelefon.
Ich verstehe meine Energierechnung nicht.
Ihre Energierechnung wird im Flyer Rechnungserklärung erklärt. Sie finden die Rechnungserklärung unter stadtwerk.winterthur.ch/rechnung in den folgenden Fremdsprachen: Italienisch, Französisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Albanisch, Türkisch und Serbisch.
Förderprogramm Energie Winterthur
An wen richtet sich das Förderprogramm Energie Winterthur?
Das Förderprogramm Energie Winterthur richtet sich an Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Verwaltungen und Unternehmen, die Beratungen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Massnahmen zur energetischen Sanierung oder zur erneuerbaren Stromproduktion umsetzen wollen. Die aktuellen Fördermassnahmen, Kriterien und Bedingungen finden Sie im Reglement des Förderprogramms Energie Winterthur.
Werden auch Vorhaben ausserhalb der Stadt Winterthur gefördert?
Nein, nur Vorhaben auf dem Stadtgebiet Winterthur können berücksichtigt werden. Falls Ihre Liegenschaft ausserhalb von Winterthur liegt, können Sie sich unter energiefranken.ch über das Förderangebot in Ihrer Region informieren.
Wie beantrage ich Fördermittel?
Um Fördermittel beim Förderprogramm Energie Winterthur zu beantragen, steht Ihnen eine Online-Förderplattform zur Verfügung, die mit dem Gebäudeprogramm des Kantons Zürich verbunden ist. Sie können Gesuche und Beilagen direkt online bearbeiten und einreichen. Weitere Informationen und den Zugang zur Online-Plattform finden Sie unter stadtwerk.winterthur.ch/nachhaltigkeit/foerdermassnahmen/foerderprogramm-energie-winterthur
Wie läuft das Gesuchsverfahren ab?
In den meisten Fällen müssen sowohl ein Fördergesuch als auch ein Auszahlungsgesuch gestellt werden. Das Fördergesuch muss vor Bau- oder Planungsbeginn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen auf der Online-Förderplattform eingereicht werden. Nach Erhalt der Förderzusage können Sie mit der Umsetzung des geplanten Vorhabens beginnen. Nach Abschluss der Massnahmen reichen Sie das Auszahlungsgesuch zusammen mit den erforderlichen Nachweisen innerhalb von zwei Jahren online ein.
Kann ich die Zusicherungsfrist verlängern?
Ja, in begründeten Fällen kann die gesuchstellende Person vor Ablauf der Zusicherungsfrist eine Verlängerung um zwölf Monate schriftlich beantragen. Wenden Sie sich dafür an foerderprogramm@win.ch.
Gas
Haben wir genügend Gas?
Die Versorgungssicherheit mit Gas in der Schweiz und somit auch in Winterthur ist derzeit nicht eingeschränkt.
Da die Schweiz über keine eigenen Erdgasvorkommen oder grössere Speicherkapazitäten im Inland verfügt, ist sie von Importen aus dem Ausland abhängig und direkt betroffen. Aus diesem Grund setzt sich die Gasbranche für Speicherkapazitäten im Ausland ein. Die Versorgungslage wird überwacht, mehr Informationen finden Sie im Energiedashboard des Bundesamtes für Energie.
Was passiert, wenn wir nicht genügend Gas haben?
Falls in der Schweiz eine Gasmangellage eintritt und diese von der Gasbranche nicht mehr mit marktwirtschaftlichen Massnahmen behoben werden kann, greift das Bundesamt für die wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) lenkend ein. Diese erlässt die notwendigen Bewirtschaftungsmassnahmen.
In einer Gasmangellage gibt es Gas, aber zu wenig. In einem ersten Schritt würde der Bund die Konsumentinnen und Konsumenten mittels Sparappellen aufrufen, den Gasverbrauch zu reduzieren. Gleichzeitig kann der Bund den Firmen mit sogenannten Zweistoffanlagen die Umstellung von Gas auf Heizöl vorschreiben. In einem weiteren Schritt werden Anlagen kontingentiert. Von den Kontingentierungen sind alle Anlagen betroffen, die nicht zu den geschützten Verbrauchern (bspw. Privathaushalte, Spitäler, Blaulichtorganisationen, Energie- und Wasserunternehmen) zählen.
Woher stammt das Gas, das durch das Winterthurer Gasnetz fliesst?
Das CO2-neutrale Biogas stammt aus eigenen oder qualitätsgeprüften Vergärungsanlagen im In- und Ausland. Das Erdgas stammt aus dem Ausland. Den Herkunftsmix des gesamten in die Schweiz importierten Erdgases finden Sie auf der Website des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie.
Wie kann ich sicherstellen, dass ich kein Gas aus Russland beziehe?
Seit Beginn der Ukraine-Krieg Ende Februar 2022 hat Stadtwerk Winterthur diverse alternative Beschaffungsmöglichkeiten für Erdgas geprüft. Seit Juni 2022 stammt das beschaffte Erdgas vollständig aus westeuropäischen Staaten und nicht mehr aus Russland. Das Biogas in den Produkten stammt seit jeher aus nicht-russischen Quellen, es besteht zu 100 Prozent aus erneuerbarem Biogas aus Winterthur oder aus dem europäischen Ausland.
Erfahren Sie mehr, wie Sie Ihr Gasprodukt jetzt wechseln können.
Wie finde ich als Mieterin oder Mieter heraus, welches Gasprodukt die Verwaltung bestellt hat?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen Sie selbst aktiv werden und bei der Verwaltung bzw. der Eigentümerschaft nach dem für die Liegenschaft bestellten Gasprodukt fragen. Einen anderen Weg gibt es leider nicht. Sie haben das Recht, Einsicht in die für die Nebenkostenabrechnung einfliessenden Rechnungen (somit auch die Energierechnungen) zu erhalten. Diese muss bei der Verwaltung oder der Eigentümerschaft eingefordert werden.
Glasfaser/Telekom
Wie kann ich prüfen, ob Glasfaser für meine Liegenschaft verfügbar ist?
Im Glasfaser-Shop sehen Sie erst die Angebote. Im zweiten Schritt können Sie Ihre Adresse eingeben und sehen dann, ob Glasfaser für Ihre Liegenschaft verfügbar ist.
Meine Liegenschaft ist bereits an das Glasfasernetz angeschlossen. Wie geht es nun weiter?
Die Erschliessung im Zug des flächendeckenden Glasfasernetzes ist vorerst bis in den Keller einer Liegenschaft fertiggestellt worden.
Wird ein Internet-, Fernseh- oder Telefonie-Abonnement über Glasfaser bestellt, wird eine Installateurin oder ein Installateur aufgeboten, die oder der das Kabel über die Steigzone bis in die Wohnung zieht. Die Glasfaser-Steckdose wird meist neben Telefon- und Kabelanschluss installiert.
Wenn Ihre Wohnung schon erschlossen ist, können Sie die Nummer auf der Glasfaser-Steckdose bei Ihrer Abonnementsbestellung angeben. Ist Ihre Liegenschaft erst bis in den Keller erschlossen und Sie haben noch keine Glasfaser-Steckdose installiert, müssen Sie etwas mehr Zeit einrechnen.
Prüfen Sie die Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihrer bestehenden Verträge. Im Glasfaser-Shop finden Sie die verschiedenen Angebote und können direkt ein Abonnement bestellen. Die Fachleute unserer Glasfaser Kundenberatung beraten Sie gerne, welches Angebot am besten passt.
Meine Liegenschaft ist an das Glasfasernetz angeschlossen und der Anschlusskasten ist im Keller. Wie komme ich nun zu einer Glasfaser-Steckdose in der Wohnung?
Sobald Sie ein Internet-, TV oder Telefonie-Abonnement über Glasfaser bestellt haben, wird ein Installateur aufgeboten, der Ihnen die Glasfaser-Steckdose montiert. Bei bestehendem freien Kabelkanal bis in die Wohnung ist die Installation der Glasfaser-Steckdose für die Besitzenden von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern kostenlos.
Welche Angebote bietet Stadtwerk Winterthur auf dem Glasfasernetz an?
Stadtwerk Winterthur vermietet die Glasfaser an verschiedene Serviceprovider, die der Kundschaft Internet-, TV- und Telefonie-Abonnements anbieten. Aus verschiedenen Angeboten (z. B. im Glasfaser-Shop) kann die Kundschaft das Passende aussuchen.
Haben Sie Fragen, welches Abonnement am besten zu Ihnen passt? Die Fachleute der Glasfaser Kundenberatung geben Ihnen gerne auch telefonisch Auskunft.
Gibt es einen Unterschied, ob ich Angebote bei Stadtwerk Winterthur oder Swisscom bestelle?
Stadtwerk Winterthur hat sich am Bau des Glasfasernetzes beteiligt, damit die für eine Stadt lebenswichtige Infrastruktur unter städtischer Kontrolle bleibt.
Mit der Bestellung von Angeboten bei Serviceprovidern, die mit Stadtwerk Winterthur zusammenarbeiten, leisten Sie einen Beitrag zur Amortisation des Kredites, den die Stimmbevölkerung 2012 für den Ausbau des flächendeckenden Glasfasernetzes bewilligt hat.
Herkunftsnachweise (HKN)
Wie kann ich meine Anlage beglaubigen lassen?
Die Beglaubigung Ihrer Anlage können Sie im Kundenportal der Pronovo AG beauftragen. Viele PV-Installationsfirmen übernehmen dies nach der Installation für ihre Kunden.
Welchen Auftrag hat Pronovo AG hinsichtlich Herkunftsnachweisen?
Die Pronovo AG ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen. Bei dieser Tätigkeit ist sie der Aufsicht des Bundesamtes für Energie (BFE) unterstellt.
Kontakt:
Kundendienst Pronovo
Tel.: 0848 014 014
E-Mail: info@pronovo.ch
Wieso erhalte ich nicht automatisch den Herkunftsnachweis (HKN) von Stadtwerk Winterthur?
Die Abnahme der HKN beruht auf einer gegenseitigen Freiwilligkeit. Deshalb wird ein Abnahmevertrag dafür erstellt. Die Abnahme kann nur erfolgen, wenn die Pronovo AG die HKN ausgestellt hat. Es ist zwingend notwendig, dass die Bestätigung der Freischaltung vorliegt, damit die Abnahme der HKN erfolgen kann.
Weshalb erhalte ich nicht ab dem ersten Tag der Photovoltaik-Einspeisung den HKN von Stadtwerk Winterthur?
Zuerst müssen die HKN von der Pronovo AG ausgestellt werden, bevor Stadtwerk Winterthur diese abnehmen und vergüten kann. Die Bearbeitungszeit bei der Pronovo AG beträgt zurzeit 3-4 Monate. Die HKN-Vergütung wird nicht rückwirkend ausbezahlt.
Wie viel vergütet mir Stadtwerk Winterthur für den HKN?
Wenn die physikalische Stromlieferung an Stadtwerk Winterthur erfolgt, gewährt Stadtwerk Winterthur im 2023/2024 zur Basisvergütung zusätzlich eine HKN-Vergütung von 2.5 Rp./kWh.
Rundsteuerung
Smart Meter
Was ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter, oder übersetzt ein intelligenter Stromzähler, ist ein elektronischer Zähler für den Stromverbrauch. Smart Meter werden aus der Ferne ausgelesen. Sie erfassen sogenannte Lastgangwerte, d.h. Energieverbrauchsdaten über eine bestimmte Zeitspanne hinweg (alle 15 Minuten). So bilden Smart Meter den zeitlichen Verlauf des Energieverbrauchs ab.
Wo und weshalb werden Smart Meter eingeführt?
In der ganzen Schweiz müssen die Netzbetreiber Smart Meter einführen. Auch wir haben diese Bundesvorgabe zu erfüllen: Gemäss Stromversorgungsverordnung müssen bis Ende 2027 insgesamt 80 Prozent der Messeinrichtungen für Elektrizität intelligent sein. Die restlichen 20 Prozent sind am Ende ihrer Funktionstauglichkeit durch intelligente Messeinrichtungen zu ersetzen. In ganz Winterthur muss also auf Smart Meter umgerüstet werden. Die Umrüstung auf Smart Meter wird in Winterthur Ende 2027 abgeschlossen sein.
Smart Meter sind wichtige Hilfsmittel, um die Energieströme im Stromnetz künftig berechnen zu können. Dies wird immer komplexer angesichts der vermehrt dezentralen und wetterabhängigen Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne oder Wind. Durch die Übertragung von Lastgängen können Smart Meter helfen, Schwankungen von Stromverbrauch und Stromproduktion zu erkennen. Diese beiden Komponenten müssen sich immer die Waage halten, damit die Netzspannung stabil und die Stromversorgung gesichert ist.
Um Synergien zu nutzen, ersetzen wir die Fernwärmezähler, einen Teil der Gas- und die Mehrheit der Wasserzähler durch fernauslesbare Messgeräte. Diese werden, wo sinnvoll, via LoRaWan fernausgelesen.
Fällt beim Wechsel auf Smart Meter der Strom bei mir aus?
Beim Ersatz der herkömmlichen Stromzähler gibt es in der Regel einen Stromunterbruch von etwa 15 bis 20 Minuten.
Was verändert sich für mich beim Wechsel auf Smart Meter?
Die Ablesung Ihres Energieverbrauchs erfolgt mit den Smart Metern aus der Ferne, d.h., es kommt kein Zählerableser mehr bei Ihnen vorbei. Diejenigen Kundinnen und Kunden, die bis anhin eine Zählerkarte ausgefüllt haben, sind mit den Smart Metern davon befreit.
Ihr Energieverbrauch wird wie bis anhin alle drei Monate verrechnet. Allerdings verschiebt sich bei der Umstellung auf Smart Meter bei den meisten Kundinnen und Kunden die Rechnungsperiode nach vorne oder nach hinten. Zudem ist es möglich, dass die Rechnungsperiode der ersten Energierechnung nach der Umstellung auf Smart Meter etwas länger oder kürzer ausfällt als drei Monate.
Auf der Energierechnung werden nach dem Wechsel auf Smart Meter keine Zählerstände mehr aufgeführt, sondern lediglich die Energieverbrauchswerte. Sie können die Zählerstände aber wie bis anhin auf dem Display des Smart Meters ablesen.
Mit Smart Metern wird Ihr Energieverbrauch als Lastgang erhoben, d.h. als Energieverbrauchswerte über eine bestimmte Zeitspanne hinweg (alle 15 Minuten). Der Lastgang wird einmal täglich von uns fernausgelesen. Ihre Lastgangdaten können Sie dereinst auf unserem digitalen Kundenportal einsehen. Durch die Erhebung von Lastgangwerten ermöglichen Smart Meter, den eigenen Energieverbrauch jederzeit im Blick zu haben und das individuelle Verbrauchsverhalten bei Bedarf zu verbessern.
Wie sieht es mit dem Datenschutz bei Smart Metern aus?
Wir halten alle gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Datenschutz ein (Bundesgesetz über den Datenschutz, Stromversorgungsgesetz und Stromversorgungsverordnung). Auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmungen hat die Elektrizitätsbranche zudem Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen erarbeitet. Wir halten uns an diese Richtlinien und haben Fragen bezüglich Datenschutz und Datensicherheit mit der Datenaufsichtsstelle der Stadt Winterthur geklärt.
Die Energieverbrauchsdaten werden generell ausschliesslich in nicht personenbezogener Form für die gesetzlich vorgeschriebenen Zwecke wie die Netzplanung oder den stabilen Netzbetrieb genutzt. Für die Energierechnung und das Kundenportal werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die personenbezogenen Daten genutzt.
Zur Datennutzung erfahren Sie mehr in unserem Merkblatt.
Störungen
Wen kann ich anrufen, wenn eine Störung vorliegt?
Rund um die Uhr können Sie für Störungen bei Strom, Wasser, Gas, Fernwärme und Gasinstallationen unseren Störungsdienst unter 0800 84 00 84 anrufen. Für Störungen rund um das Glasfasernetz wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragspartner.
Wer behebt eine Stromstörung?
Wenn Sie eine Störung in der Stromversorgung melden möchten, rufen Sie die Störungsnummer 0800 84 00 84 an. Störungen im Versorgungsnetz werden ausschliesslich durch Stadtwerk Winterthur behoben.
Die Verantwortung für die störungsfreie Funktion der Hausinstallation ab der Eingangsklemme des HAK liegt bei den Hauseigentümerinnen und
-eigentümern. Störungen an den elektrischen Installationen beheben ortsansässige Elektro-Fachgeschäfte.
Erfahren Sie mehr in unserem Merkblatt zum Störungsdienst Elektrizität.
Werde ich über geplante Stromunterbrüche informiert?
Geplante Stromunterbrüche teilt Stadtwerk Winterthur mit Flugblättern in den betroffenen Haushalten mit.
Erfahren Sie mehr über den Störungsdienst in unserem Merkblatt Störungsdienst Elektrizität.
Wer behebt eine Störung der Gas- oder Wasserversorgung?
Wenn Sie eine Störung der Gas- oder Wasserversorgung melden möchten, rufen Sie die Störungsnummer an unter 0800 84 00 84.
Liegt eine Störung in einem Versorgungsnetz vor, wird sie durch Mitarbeitende von Stadtwerk Winterthur behoben. Störungsbehebung bei Installationen in Liegenschaften werden durch die Firma EQUANS ausgeführt, wenn Stadtwerk Winterthur einen Auftrag dazu erteilt. Der zuständige Pikettmeister von Stadtwerk Winterthur bietet die jeweils erforderlichen Fachpersonen auf.
Bei Störungen an Installationen von Liegenschaften, die nicht durch das Versorgungsnetz oder als Folge von Arbeiten von Stadtwerk Winterthur am Versorgungsnetz verursacht worden sind: Die Hauseigentümerschaft kann eine Sanitärinstallateurin oder einen Sanitärinstallateur ihrer Wahl aufbieten. Für Hausinstallationen ist gemäss der Verordnung über die Abgabe von Wasser der Stadt Winterthur die Hauseigentümerschaft verantwortlich und zuständig.
Wer behebt eine Störung im Glasfasernetz?
Liegt eine Störung bei Ihrem Glasfaseranschluss vor, dann wenden Sie sich an Ihren Vertragspartner (Serviceprovider). Dieser wird dann die entsprechenden Schritte zur Störungsbehebung veranlassen.
Sind Sie ein Geschäftskunde mit einem direkten Vertragsverhältnis zu Stadtwerk Winterthur, dann rufen Sie die Störungsnummer 0800 84 00 84 an. Die Störungsbehebung erfolgt dann durch Mitarbeitende von Stadtwerk Winterthur oder durch einen vom Pikettingenieur aufgebotenen externen Fachspezialisten.
Strom
Haben wir genügend Strom?
Die Versorgungssicherheit mit Strom in der Schweiz und somit auch in Winterthur ist derzeit nicht eingeschränkt.
Ein sorgsamer Umgang mit Energie lohnt sich in jedem Fall. Tipps finden Sie auf der Seite Versorgungssicherheit.
Der Gasmarkt ist international eng mit dem Strommarkt verflochten. Gas wird in vielen europäischen Ländern benötigt, um Strom herzustellen. Kommt es zu Gaslieferengpässen, ist die Stromherstellung direkt betroffen, und es kann eine Strommangellage eintreten.
Ich ziehe um, wann wird mein Strom abgelesen?
Bitte melden Sie sich für die Zwischenablesung mindestens 10 Tage vor dem Umzugstermin per Online-Formular oder per Telefon bei Stadtwerk Winterthur. Bei fehlender Zwischenablesung müssen wir Ihnen die gesamte bezogene Energie bis zur nächsten Ablesung in Rechnung stellen. Es wird Ihnen also auch der Verbrauch des Nachmieters oder der Nachmieterin in Rechnung gestellt. Mittels Zwischenablesung müssen Sie lediglich die von Ihnen bis zu Ihrem Umzug effektiv bezogene Energie bezahlen.
Wann sind die Hoch- und Niedertarifzeiten?
Hochtarif: Mo bis Fr von 7 bis 20 Uhr
Niedertarif: alle übrigen Zeiten
Sie entnehmen Ihrer Energierechnung, ob Ihnen Doppeltarif (Hoch- und Niedertarif) oder Einfachtarif verrechnet wird. Stadtwerk Winterthur stellt laufend die bisherigen Stromzähler auf intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter, um. Durch den Einsatz der Smart Meter ist keine Änderung der Installation mehr erforderlich, wenn von Einfach- auf Doppeltarif gewechselt wird. Möchte die Kundschaft von Einfach- auf Doppeltarif umstellen, kann sie sich via Kundendienst bei Stadtwerk Winterthur melden.
Wann wird die Strassenbeleuchtung ein- bzw. ausgeschaltet?
Die Strassenbeleuchtung der ganzen Stadt ist von der Abenddämmerung bis zur Morgendämmerung eingeschaltet. Ein Sensor misst die täglichen wetterabhängigen Unterschiede. Er schaltet die Lampen immer bei gleicher Helligkeit ein und aus. Ab Mitternacht (am Wochenende ab 01:00) bis 05:30 Uhr wird die Hälfte der Beleuchtung ausgeschaltet.
Wie funktioniert die CO2-Kompensation?
Treibhausgase wie beispielsweise Kohlenstoffdioxid (CO2) kennen keine Ländergrenzen. Klimaschutz zu betreiben ist ein globales Thema. Die CO2-Kompensation ist - neben anderen wichtigeren Massnahmen wie Vermeidung oder Reduktion von CO2 - ein Klimaschutz-Instrument. Für die Energieversorgung entstehen bei der Produktion von Strom oder dem Verbrennen von Erdgas direkte und indirekte CO2-Emissionen. Über spezielle Klimaschutzprojekte können diese Emissionen an dafür geeigneten Orten auf der Welt eingespart werden. Für die Klimaschutzprojekte werden Zertifikate gutgeschrieben. Jedes Zertifikat entspricht dabei einer bestimmten Menge CO2. Stadtwerk Winterthur achtet bei der Auswahl von geeigneten Klimaschutzprojekten auf anerkannte Qualitätsstandards.
Teilstilllegung Gasnetz
Nicht erneuerbares Gas soll sich bis 2033, bzw. 2040 aus dem Wärmemarkt zurückziehen. In welchen Etappen soll das gemacht werden?
Schon der Energieplan von 2014 zeigt auf, dass sich die Gasversorgung bis 2030 aus dem Fernwärmegebiet zurückzieht.
Im aktuellen Energieplan kommen die Gebiete hinzu:
- Gebiete mit bestehenden Wärmenetzen (P): Gasrückzug bis 2033; Alternative: Anschluss an die bestehenden Wärmenetze
- Gebiete ohne geplante Wärmenetze (E): Gasrückzug bis 2033; Alternativen = individuelle Lösungen
- E1= Eignungsgebiet Erdwärme; Alternativen = Wärmepumpe (Erdsonde, Luft), Solarthermie, Holz
- E2=Eignungsgebiet Grundwasser; Alternativen = Grundwasser (Anlagen ab 150 kW), Solarthermie, Wärmepumpe (Luft), Holz
- E3=Eignungsgebiet Umgebungsluft; Alternativen = Wärmepumpe (Luft), Solarthermie, Holz
- Gebiete mit geplanten Wärmenetzen (V); Alternativen = vorgesehene Wärmenetze müssen erst geplant, verifiziert, bewilligt und gebaut werden; Gasrückzug bis 2040
Warum sollen in Winterthur keine Gasanschlüsse (für Gasheizungen) mehr gebaut werden?
Die energie- und klimapolitischen Ziele der Stadt Winterthur sind vom Stimmvolk im November 2021 bekräftigt worden: Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen der Stadt Winterthur Null betragen. Aus diesem Grund wird Gas als Gebäudeenergie nicht mehr eingesetzt werden und daher ist es nicht sinnvoll, noch neue Gasanschlüsse zu realisieren.
Zudem verbietet das kantonale Energiegesetz in der Regel neue Gasanschlüsse bzw. den Ersatz alter Gasheizungen durch neue. Es folgt damit den klimapolitischen Zielen von Bund, Kanton und Stadt Winterthur.
Ich habe eine Gasheizung. Wie lange kann ich sie noch betreiben?
Aus welchen Teilen der Stadt sich die Gasversorgung wann zurückzieht, wird im Energieplan geregelt. Im Fernwärmegebiet (P1) ist die Versorgung mit Gas bis 2030 vorgesehen. In den anderen P-Gebieten ist die Versorgung mit Gas bis 2033 vorgesehen. In den Gebieten, in denen Wärmenetze vorgesehen aber noch nicht realisiert sind, ist der Nutzungshorizont voraussichtlich bis 2040.
Das kantonale Energiegesetz verbietet in der Regel neue Gasanschlüsse bzw. den Ersatz alter Gasheizungen durch neue. Es ist daher sinnvoll, dass Sie auf einen erneuerbaren Energieträger umstellen. Bevor die Gasheizung ihre Lebensdauer erreicht, wird daher eine Abklärung empfohlen, welche alternativen Energieträger zur Verfügung stehen.
Für die Gebiete, bei denen noch unklar ist, ob oder wann ein vorgesehenes Wärmenetz (gemäss Energieplan) gebaut wird, sollte die Kundschaft versuchen, die bestehende Heizung nach Möglichkeit reparieren zu lassen, um möglichst in Zukunft an ein Wärmenetz anschliessen zu können. Ist das nicht möglich, muss die Kundschaft auf eine individuelle Lösung setzen.
Sie können eine individuelle und kostenlose Heizungsersatzberatung «erneuerbar heizen» machen lassen. erneuerbarheizen.ch
Ich habe eine Gasheizung. Kann ich sie noch ersetzen? Muss ich jetzt umsteigen?
Ja, ein Umstieg wird empfohlen. In Gebieten, in denen Wärmenetze vorhanden sind oder keine Wärmenetze vorgesehen sind (P- und E-Gebiete gemäss Energieplan), wird das Gasnetz bis 2033 stillgelegt. In V-Gebieten (vorgesehene Wärmenetze) braucht es Zeit, bis klar ist, ob und wann ein Wärmenetz gebaut wird. Dort ist die Teilstilllegung per 2040 vorgesehen.
Gas ist nur noch in Ausnahmefällen für Gebäudewärme erlaubt. Entscheidend sind hier die Richtlinien des kantonalen Energiegesetzes und der Bauverordnung. Es ist daher sinnvoll, bei einem Heizungsersatz abzuklären, welche erneuerbaren Energiequellen für Gebäudewärme möglich sind.
Für Gasgeräte, die nach dem 1.1.2022 installiert worden sind, werden keine Restwertentschädigungen mehr bezahlt, sollte die Gasleitung stillgelegt werden müssen.
Was bedeutet ein Abtrennen vom Gasnetz sonst noch?
Ein Hausanschluss muss aus Sicherheitsgründen abgetrennt werden. In der Teilrevision der Verordnung über die Abgabe von Gas (VAG) ist geregelt, dass neu Stadtwerk Winterthur die Abtrennungskosten übernehmen wird, wenn sie durch eine nicht fossile Wärmeversorgung ersetzt wird.
Versorgungssicherheit
Wie ist die aktuelle Versorgungssicherheit mit Strom in Winterthur?
Die Versorgungssicherheit mit Strom in der Schweiz und somit auch in Winterthur ist derzeit nicht eingeschränkt.
Der Gasmarkt ist international eng mit dem Strommarkt verflochten. Gas wird in vielen europäischen Ländern benötigt, um Strom herzustellen.
Was ist eine Strommangellage und was ist ein Stromausfall (Blackout)?
Im Unterschied zu einem Stromausfall (Blackout) ist Strom in einer Mangellage verfügbar, jedoch nur reduziert. In einer Strommangellage übersteigt die Nachfrage wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und / oder Importkapazitäten während mehreren Tagen, Wochen oder Monaten das zur Verfügung stehende Angebot.
Was passiert im Fall einer Strommangellage?
Sind Stromangebot und Stromnachfrage während mehreren Tagen, Wochen oder Monaten nicht mehr im Einklang, spricht man von einer Strommangellage.
Falls in der Schweiz eine Strommangellage eintritt, wird der Bund aktiv und beauftragt die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) mit den notwendigen Bewirtschaftungsmassnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs.
In einer Strommangellage gibt es zu wenig Strom. In einem ersten Schritt würde der Bund die Konsumentinnen und Konsumenten mittels Sparappellen aufrufen, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren. Reichen die Sparappelle nicht aus, kann die wirtschaftliche Landesversorgung auf vorbereitete Strombewirtschaftungsmassnahmen zur Lenkung des Stromverbrauchs und des Stromangebots zurückgreifen. Die Beheizung von beispielsweise Hallenbädern, Leuchtreklamen oder der Betrieb von Skiliften etc. könnten als nicht zwingend benötigte Anwendungen verboten werden. In einem weiteren Schritt käme es zur Kontingentierung von Grosskunden (Verbrauch über 100 000 Kilowattstunden pro Jahr). Als letzte Stufe käme es zu Netzabschaltungen für mehrere Stunden.
Werde ich vorgängig informiert, bevor der Strom ausgeschaltet wird?
Der Bund informiert die Öffentlichkeit mittels Medienkonferenzen über die kritische Versorgungssituation. Zudem werden weitere Informationen auf der Website des Bundes unter energiedashboard.admin.ch/ aufgeschaltet und mittels diversen weiteren Kanälen verbreitet (z.B. Alertswiss APP, Twitter etc.). Werden Bewirtschaftungsmassnahmen vom Bundesrat verordnet, informiert er die Öffentlichkeit über die entsprechenden Entscheide (analog Corona-Pandemie).
Wie ist die aktuelle Versorgungssicherheit mit Gas in Winterthur?
Die Versorgungssicherheit mit Gas in der Schweiz und somit auch in Winterthur ist derzeit nicht eingeschränkt.
Auf der Website des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) wird wöchentlich ein Lagebericht zur Versorgungslage publiziert: Energie Aktuelle Lage. Das Bundesamt für Energie führt zudem das Energiedashboard Schweiz.
Wärmenetze
Wann kann ich an welchen Wärmeverbund anschliessen?
In den Gebieten, in denen ein Wärmeverbund besteht, ist ein Anschluss kurzfristig möglich. Es sind die Prioritätsgebiete gemäss Energieplan (P-Gebiete). Die individuelle Situation muss jedoch abgeklärt werden.
Zeitlich gesehen werden Anschlüsse ausserhalb der Heizperiode, also ca. Mai-September erstellt. Aktuell ist ab Vertragsabschluss bis zur Realisierung mit 8-12 Monaten zu rechnen (Lieferfristen).
Wo Wärmeverbünde erst geplant sind, geht es länger, weil viele Prozessschritte dahinterstehen: Planung, Finanzierung und Ausschreibungen brauchen viel Zeit.
Für die Gebiete, bei denen noch unklar ist, ob oder wann ein vorgesehenes Wärmenetz (gemäss Energieplan) gebaut wird, sollte die Kundschaft versuchen, die bestehende Heizung nach Möglichkeit reparieren zu lassen, um möglichst in Zukunft an ein Wärmenetz anschliessen zu können. Ist das nicht möglich, muss die Kundschaft auf eine individuelle Lösung setzen.
Was für Grundlagen gibt es bezüglich Wärmenetze?
Folgende Grundlagen sind bereits in Kraft oder sind in Arbeit:
Das kantonale Energiegesetz ist im September 2022 in Kraft getreten.
Der Energieplan (Richtplan, wo welche Energie zur Wärmeversorgung eingesetzt werden soll) ist im Januar 2023 in Kraft getreten.
Die Studie «Wärmeverbunde und –netze Winterthur» (Masterplan 1) umfasst den schwarz umrandeten Perimeter:
In den Masterplanstudien sind die Gebiete in Winterthur konkret auf Energiedichte und vorhandene Wärmequellen untersucht worden. Durch Verbinden der Netze kann die vorhandene erneuerbare Wärme effizienter genutzt werden. Das Ziel von Stadtwerk Winterthur ist, im Sommer die Abwärme der Kehrichtverwertungsanlage für den Wärmebedarf zu brauchen und Holz im Winter als Unterstützung zu nutzen. Somit sparen wir wichtige nachhaltige Energieträger für den kälteren Winter und können künftig auf fossile Spitzenabdeckung verzichten.
Können alle Massnahmen gemäss Masterplan 1 umgesetzt werden, wird die Wärme der städtischen Netze für maximal 45 Prozent des gesamten Wärmebedarfs in Winterthur reichen.
Der Masterplan 2 hat die restlichen Gebiete gemäss Energieplan untersucht. Die Resultate werden im Sommer 2024 kommuniziert.
In welchen Gebieten mit vorgesehenen Wärmenetzen (V-Gebiete gemäss Energieplan) realisiert werden, wird schrittweise abgeklärt. Grundprinzip: Wärmenetze müssen wirtschaftlich gebaut werden, was bedeutet, dass eine hohe Energiedichte und genügend Kundenpotenzial vorhanden sein muss.
Warum dauert es so lange, einen Wärmeverbund zu bauen?
Muss nur das Wärmenetz erweitert werden, dann geht es etwas schneller. Ist hingegen noch der Bau/Ausbau der Energieerzeugung erforderlich muss mit einem längeren Vorlauf gerechnet werden.
In jedem Fall sind viele Teilschritte zu bearbeiten: Machbarkeit, Schlüsselkundschaft, Vorprojekt, Anträge zur Bewilligung der Finanzen, Bauprojekt. Bis zur Umsetzung können mehrere Jahre vergehen.
Zudem haben die sogenannten Eigenwirtschaftsbetriebe von Stadtwerk Winterthur gemäss Gemeindegesetz des Kantons Zürich die Vorgabe, wirtschaftlich zu sein. Die Vorhaben sind daher also auch abhängig davon, ob genügend Kundinnen und Kunden anschliessen.
Was passiert, wenn der Wärmeverbund zu spät kommt?
Hat die Kundschaft bereits eine individuelle Lösung gefunden, kommt ein Anschluss erst wieder in Frage, wenn die individuelle Lösung am Ende der Lebensdauer angekommen ist.
Damit ein vorgesehenes Wärmenetz (gemäss Energieplan) überhaupt gebaut werden kann, muss ein genügend grosser Wärmebedarf im Gebiet vorhanden sein. Haben zu viele Kundinnen und Kunden bereits eine individuelle Heizlösung gefunden, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass ein städtisches Wärmenetz gebaut wird, weil die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist.
Was für erneuerbare Energieträger stehen mir in Winterthur zur Verfügung?
Wo bereits Wärmenetze bestehen, ist eine erneuerbare Gebäudewärme vorhanden (Abwärme KVA, Holz). Der Kundschaft wird empfohlen, an die Wärmenetze anzuschliessen. In Gebieten, in denen die Kundschaft individuelle Wärmelösungen umsetzen kann, stehen erneuerbare Energiequellen wie Holz, Erd- sowie Umweltwärme (Wärmepumpen) oder je nach Standort Grundwasserwärme zur Verfügung.
Der Energieplan gibt eine Richtung vor, wo künftig Wärmeverbünde vorgesehen sind. Die Masterplanstudien Teil 1 und 2 konkretisieren den kommunalen Energieplan, wo Wärmenetze wirtschaftlich sind und wo daher konkret weitergeplant wird.
Erste Eckpunkte, welche Möglichkeiten Sie für Ihre Liegenschaft haben, erhalten Sie in der kostenlosen Beratung des Programms «erneuerbar heizen» von energieschweiz, erneuerbarheizen.ch
Wasser
In welchen Abständen werden Wasserkosten verrechnet?
Wasserverbrauch und Leistungsgebühr: quartalsweise oder monatlich
Gebäudegebühr: einmal jährlich an die Eigentümerschaft der Liegenschaft
Welche Wasserhärte hat mein Wasser?
Die Wasserhärte im Stadtgebiet beträgt 27°fH (französische Härte) oder 16°dH (deutsche Härte). Das Winterthurer Trinkwasser gilt insgesamt als ziemlich hart.
Lesen Sie mehr in unserer Information zur Wasserhärte.
Wie hoch ist der durchschnittliche Wasserverbrauch in der Schweiz?
Wasserverbrauch pro Tag:
300 Liter pro Haushalt inklusive Gewerbe und Industrie
171 Liter pro Haushalt inklusive Kleingewerbe
142 Liter pro Haushalt
Erfahren Sie mehr in unserer Information Wasser.
Wie funktioniert das Preismodell Wasser?
Die jährlichen Wasserkosten setzen sich aus den folgenden drei Gebühren zusammen:
Verbrauchsgebühr: Dabei handelt es sich um den «Preis pro Kubikmeter» bezogenen Wassers.
Leistungsgebühr: Bemisst sich aufgrund der Anzahl und Art (z. B. Lavabo) der angeschlossenen Bezugsstellen. Die Festlegung der Anzahl und Art der Bezugsstellen erfolgt gemäss vom Branchenverband SVGW erlassenen Richtlinien. Sämtliche notwendigen Angaben sind bereits heute bei Stadtwerk Winterthur vorhanden.
Gebäudegebühr: Bemisst sich aufgrund des Gebäudeversicherungswerts. Mit der Gebäudegebühr wird der Kostenwahrheit im Bereich Brandschutz Rechnung getragen. Diese wird einmal jährlich erhoben und der Grundeigentümerschaft verrechnet.
Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen für den Bezug von Wasser?
Einerseits legt für Winterthur die Verordnung zur Abgabe von Wasser den Grundstein. Zum anderen die Tarifordnung betreffend Abgabe von Wasser. Übergeordnet ist das kantonale Wasserwirtschaftsgesetz (WWG).
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Fragen und Anregungen.
Wir sind gerne für Sie da.
Stadtwerk Winterthur
Kundendienst