Abschaltung der Rundsteuerung
Seit etwa Mitte des 20. Jahrhunderts setzen Stromversorger zur Steuerung von elektrischen Geräten sogenannte Rundsteuerungen ein. Dabei wird ein Signal über das Stromnetz geschickt, das von speziellen Rundsteuerempfängern erkannt wird und einen Schaltvorgang auslöst. So können Geräte wie Wärmepumpen und Elektroboiler ein- und ausgeschaltet werden. Auch die Strassenbeleuchtung lässt sich so steuern, ebenso die Umschaltung zwischen Hoch- und Niedertarif.
Das System der Rundsteuerung ist mittlerweile veraltet. Die Schalthoheit der elektrischen Geräte liegt gemäss Stromversorgungsverordnung (StromVV) bei der Kundschaft, was bedeutet, dass sie bereits jetzt selbst über die Steuerung ihrer Stromgeräte entscheiden kann. Ein konkretes Beispiel: Ohne Rundsteuerung gibt es keine festen Sperrzeiten für Boiler mehr. Kunden entscheiden selbst, wann ihr Boiler Wasser erhitzt. Dies kann rund um die Uhr sein, nur im Niedertarif oder kombiniert mit Photovoltaik-Anlagen. Um weiterhin vom Niedertarif profitieren zu können, muss eine Schaltuhr oder ein Energiemanager installiert oder die Wärmepumpe neu eingestellt werden. So heizt der Boiler nur dann, wenn Sie es wünschen.
Damit können wir als Netzbetreiber bereits jetzt immer weniger Geräte steuern. Der Betrieb der Rundsteuerung lohnt sich nicht mehr. Zudem ist das System aufgrund der fortschreitenden Elektrifizierung störanfällig geworden. Deshalb nehmen wir die Rundsteuerung in Winterthur ab 1. Januar 2028 laufend ausser Betrieb.