Teilstilllegung der Gasversorgung
Weil die Gebäudewärme 40 Prozent der verbrauchten Energie ausmacht, richtet sich die Planung der Teilstilllegung der Gasversorgung nach den Klimazielen der Stadt Winterthur. Die Winterthurer Stimmbevölkerung hat sich 2021 für Netto Null Tonnen CO2-Ausstoss bis 2040 und das Teilziel 1 Tonne CO2 bis 2033 ausgesprochen. Dementsprechend wird die Gasversorgung in Etappen stillgelegt. Die Zeitpunkte sind im Energieplan geregelt.
Im Fernwärmegebiet (P1 gemäss Energieplan) wird das Gasnetz per 2030 stillgelegt. Per 2033 wird das Gasnetz in zwei Arten von Gebieten stillgelegt: In den Gebieten, in denen Quartierwärmeverbünde bestehen (alle P-Gebiete ausser P1) sowie in den Gebieten, in denen keine Wärmenetze vorgesehen sind (E-Gebiete). Als Letztes wird sich die Gasversorgung aus den Gebieten zurückziehen, in denen Wärmenetze vorgesehen sind (V-Gebiete). Mehr erfahren Sie im kommunalen Energieplan.
In die gleiche Richtung zielt das kantonale Energiegesetz, das seit September 2022 den Neubau oder Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch ebensolche faktisch verbietet. Das Ziel ist, dass die Gebäudewärme erneuerbar wird und CO2-Emissionen dadurch deutlich gesenkt werden.
Sollte die Gasleitung, an die Ihre Gasgeräte angeschlossen sind, vor Ende der Lebensdauer der Geräte stillgelegt werden, haben Sie Anspruch auf eine Restwertentschädigung. Stellen Sie freiwillig vorzeitig auf erneuerbare Gebäudewärme um, haben Sie in bestimmten Fällen auch Anspruch: Voraussetzung ist, dass Ihre Heizung das Ende ihrer Lebensdauer erst nach dem Zeitpunkt der Stilllegung der Gasversorgung erreichen würde, also z.B. nach 2033. Ein Merkblatt dazu finden Sie unter den relevanten Dokumenten.