Zukunft Winterthurer Gasnetz

In Winterthur wird sich, gemäss kantonalem Energiegesetz, die Gasversorgung aus vielen Gebieten zurückziehen. Die Gasleitungen werden schrittweise stillgelegt.

Gas und Energiewende

Die Gasversorgung steht vor grossen Veränderungen. Zugunsten der Energiewende sollen fossile durch erneuerbare Energieträger ersetzt werden. Dies bedeutet, dass das erneuerbare Biogas oder allfällige synthetische Varianten in den Vordergrund rücken. Das konventionelle Erdgas hingegen wird kompensiert und soll möglichst nur noch dort eingesetzt werden, wo es den grösstmöglichen volkswirtschaftlichen Nutzen bringt, z. B. als Prozessgas.

 

Als Gebäudewärme soll Gas durch erneuerbare Energien abgelöst werden. Die Gasversorgung wird daher schrittweise bis 2040 zum grössten Teil stillgelegt. Gemäss kantonalem Energiegesetz soll Gas nur noch in Ausnahmefällen als Gebäudewärme eingesetzt werden. Rund zwei Drittel der heute gasversorgten Gebiete der Stadt Winterthur haben noch einen Nutzungshorizont von etwa zehn Jahren.

Teilstilllegung Gasnetz

Der Zeitpunkt für die Stilllegung des Gasnetzes ist bestimmt durch die Art des Gebiets gemäss kommunalem Energieplan: Im Fernwärmegebiet (P1 gemäss Energieplan) wird das Gasnetz per 2030 stillgelegt. Per 2033 wird das Gasnetz in zwei Arten von Gebieten stillgelegt: In den Gebieten, in denen Quartierwärmeverbünde bestehen (alle P-Gebiete ausser P1) sowie in den Gebieten, in denen keine Wärmenetze vorgesehen sind (E-Gebiete). Als Letztes wird sich die Gasversorgung aus den Gebieten zurückziehen, in denen Wärmenetze vorgesehen sind (V-Gebiete). Mehr erfahren Sie im kommunalen Energieplan.

 

Sollte die Gasleitung, an die Ihre Gasgeräte angeschlossen sind, vor Ende der Lebensdauer der Geräte stillgelegt werden, haben Sie Anspruch auf eine Restwertentschädigung. Ein Merkblatt dazu finden Sie unter den relevanten Dokumenten. 

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