Temporärer Stromanschluss für Baustellen und Veranstaltungen
Sie benötigen einen temporären Stromanschluss für Baustellen oder Veranstaltungen? So gehen Sie detailliert vor:
1. Informationen zur Planung
Bitte informieren Sie sich über die benötigte Leistung und Gesamtanschlusssicherung sowie den gewünschten Erstellungszeitpunkt und die voraussichtliche Benutzungsdauer des temporären Anschlusses.
Bei der Kontaktaufnahme sind die Standortadresse (Strasse und Hausnummer) des temporären Stromanschlusses und die Verrechnungsadressen anzugeben.
Aufgrund der Netzsituation legt Stadtwerk Winterthur den Übergabepunkt fest.
2. Verrechnung
Die Kosten für den temporären Stromanschluss bestehen aus dem Netzanschlussbeitrag und dem Netzkostenbeitrag und werden pro Baufeld berechnet.
Der Netzanschlussbeitrag deckt Aufwand und Material für Erstellung und Demontage des temporären Anschlusses. Der Anschluss erfolgt mit Niederspannung (Netzebene 7); die Rechnung erfolgt nach Inbetriebnahme.
Der Netzkostenbeitrag betrifft den laufenden Betrieb und wird am Jahresende oder nach Beendigung des temporären Anschlusses verrechnet.
Die Preise sind in den jeweiligen Bestellformularen «Temporärer Stromanschluss für Baustellen» und «Temporärer Stromanschluss für Veranstaltungen» ersichtlich.
3. Energierechnung
Bei längerer Bezugsdauer liest Stadtwerk Winterthur den Stromzähler alle drei Monate ab und stellt die Energiekosten in Rechnung. Die Verrechnungsstelle für den Energiebezug kann jederzeit durch den Kundendienst von Stadtwerk Winterthur geändert werden (Tel. 052 267 22 22).
4. Demontage und Abrechnung
Wird der temporäre Stromanschluss nicht mehr benötigt, melden Sie dies dem Vorarbeiter Provisorium (siehe Kontakt ganz unten). Die Installation wird demontiert, und Sie erhalten die Schlussrechnung für den temporären Anschluss und den Energiebezug.
Hinweise zum Zeitbedarf:
- Anmeldung mindestens 10 Arbeitstage vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin erforderlich.
- Bei Anschlusssicherungen ab 100 A ist die Vorlaufzeit meist länger.
- Erfordert der Standort eine provisorische Trafostation, ist eine Bewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats nötig, was den Zeitbedarf deutlich erhöht.