Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch?
Wer Strom produziert, darf ihn vor Ort selbst verbrauchen. Der auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses produzierte Strom einer Photovoltaik-Anlage kann zum Beispiel an dessen Mieterschaft verkauft werden. Die rechtliche Grundlage dazu bietet unter anderem ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).
Ein ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen Eigentümerschaft respektive Betreibende von Energieerzeugungsanlagen (EEA, z. B. Photovoltaik-Anlagen) und den Endverbrauchenden. Mit der Gründung eines ZEV treten Betreibende der EEA und Endverbrauchende geschlossen als ein Endkunde gegenüber Stadtwerk Winterthur auf. Sie beziehen folglich ein Stromprodukt zulasten einer einzigen Rechnung. Der ZEV bestimmt dazu eine Vertretung.