Verleih von Hydrantenzählern
Stadtwerk Winterthur verleiht Hydrantenzähler für diverse Arten von Wasserbezug. Ein Hydrantenzähler wird dann benötigt, wenn Sie Wasser aus einem öffentlichen Hydranten, beispielsweise für ein Quartierfest oder die Bewässerung landwirtschaftlicher Betriebe, beziehen möchten.
Bitte beachten Sie: Bestellen Sie den Hydrantenzähler bis spätestens 12 Uhr, um ihn am nächsten Tag abholen zu können. Der Verleih ist kostenpflichtig. Bringen Sie zum Abholtermin eine Bestätigung der Bestellung mit.
- Der Hydranten-Wasserzähler darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.
- Der Hydranten-Wasserzähler muss sofort nach Gebrauch zu Stadtwerk Winterthur, Messwesen G/W, Untere Schöntalstrasse 12, 8406 Winterthur zurückgebracht werden.
- Schriftliche Aufforderungen zur Rückgabe und weitere Umtriebe werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
- Der Mietende und Benutzende ist verpflichtet, den Hydranten-Wasserzähler gegen Frost und weitere Schäden zu schützen. Reparaturen wegen Beschädigung an Zähler und/oder Hydranten werden dem Mietenden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Verlorene Hydranten-Wasserzähler und ausgeliehenes Zubehör werden, zuzüglich der aufgelaufener Miete, verrechnet. Wird der Zähler später noch gefunden, so muss dieser sofort zu Stadtwerk Winterthur zurückgebracht werden. Der eventuell bereits bezahlte Betrag wird unter Abzug eines Unkostenbeitrags zurückbezahlt.
- Wird der Hydranten-Wasserzähler länger auf einer Baustelle eingesetzt, muss er spätestens nach einem Jahr zurückgebracht werden.