Unterstützte Geräte
Unterstützungsberechtigt sind Haushaltsgeräte, die ab dem 1. April 2026 gekauft wurden und die definierten Effizienzkriterien erfüllen. Voraussetzung ist zudem, dass das neue Gerät ein altes, ineffizientes Gerät ersetzt. Der Unterstützungsbeitrag kann erst nach dem Kauf beantragt werden.
Alle Voraussetzungen sowie eine Liste der förderfähigen Geräte finden Sie im Merkblatt.
Förderung beantragen
Wenn Sie ein Gerät gekauft haben, dass alle Kriterien erfüllt, können Sie auf topten.ch/winterthur einen Antrag für einen Unterstützungsbeitrag einreichen. Topten ist eine unabhängige Online-Vergleichsplattform für energieeffiziente Geräte.
Topten prüft bei Ihrem Antrag, ob die angegebenen Geräte die geforderten Kriterien erfüllen und wickelt die Unterstützungsbeiträge ab. So wird sichergestellt, dass nur besonders effiziente Geräte unterstützt werden. Der Datenschutz ist gewährleistet.
Vorteile der Förderung
Mit der Förderung sparen Sie einerseits beim Kaufpreis für ein energieeffizientes Gerät. Zudem verbrauchen neue, energieeffiziente Geräte deutlich weniger Strom. Dadurch können Sie Energie und Kosten sparen und gleichzeitig die Umwelt schonen.
Mit diesem Engagement leistet Stadtwerk Winterthur einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und eine nachhaltige Energiezukunft. Die rechtliche Grundlage bilden das Energiegesetz (EnG) und die Energieverordnung (EnV) des Bundes. Diese verpflichten Elektrizitätslieferanten wie Stadtwerk Winterthur, Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz umzusetzen oder nachzuweisen.