Installationskontrolle Gas

Auf dieser Seite finden Sie Dokumente, Werknormen und Informationen zur Installationskontrolle Gas und zum Gasrückbau. 

Anmeldung neue Gasinstallationen

Installationskontrolle Gas

Für die Anmeldung von neuen Gasinstallationen oder die Auswechslung von Gasverbrauchsapparaten verwenden Sie als Sanitärinstallateurin oder Sanitärinstallateur bitte die nebenstehenden Anmeldeformulare.

 

Gemäss Verordnung der Kantonalen Gebäudeversicherung des Kantons Zürich ist Stadtwerk Winterthur als Gas lieferndes Werk verpflichtet, bestehende Gasinstallationen und Gasapparate periodisch zu kontrollieren. Gemäss Verordnung der Stadt Winterthur über die Abgabe von Gas, Art. 23+24 vom 30. Juni 2014, ist die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer für die Gasinstallationen in der Liegenschaft verantwortlich. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten mit Gasinstallationen ist den mit Ausweis versehenen Mitarbeitenden von Stadtwerk Winterthur zu gestatten (Verordnung Art. 25).

Werknormen und Informationen

Bitte berücksichtigen Sie dabei die Umsetzung der SVGW Richtlinie G1, der Werknormen und der Werkskizzen von Stadtwerk Winterthur.

 

Die SVGW Richtlinie G1 kann nach telefonischer Voranmeldung bei Stadtwerk Winterthur eingesehen werden.

 

Zu Fragen der Realisierung von neuen Gasinstallationen oder der Auswechslung von Gasverbrauchsapparaten kontaktieren Sie bitte die

 

Energiefachstelle der Stadt Winterthur
Tel. 052 267 55 33
energiefachstelle@win.ch

Gasrückbau

Nebenstehend finden Sie viele hilfreiche Informationen zum Gasrückbau und der Demontage von Gaszählern und Gasleitungen.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns mit Ihren Fragen und Antworten.
Wir sind gerne für Sie da. 

 

Stadtwerk Winterthur

Installationskontrolle Gas und Wasser

Störungsnummer

0800 84 00 84

Haben Sie einen Unterbruch in der Energieversorgung, ein Wasserleck oder einen Gasgeruch festgestellt? Wählen Sie in diesen Fällen unsere kostenfreie Notrufnummer. Wir sind für Sie ganzjährig 24 Stunden erreichbar.