Modell für Grossverbraucher
Die Kantone verpflichten Grossverbraucher, ihren Energieverbrauch zu analysieren und Sparmassnahmen umzusetzen. Das betrifft Betriebe mit einem jährlichen fossilen Wärmeverbrauch über 5 Gigawattstunden (GWh) oder einem Stromverbrauch über 0,5 GWh.
Grossverbrauchern stehen im Kanton Zürich drei Wege offen: die Universalzielvereinbarung mit dem Bund, die kantonale Zielvereinbarung mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und die Energieverbrauchsanalyse.
Unsere Energieberatung ist vom Bund akkreditiert. Damit ist sie qualifiziert, gesetzeskonforme Energieeffizienzmassnahmen umzusetzen und eine geeignete Zielvereinbarung mit Bund oder Kanton zu erarbeiten. Je nach Zielvereinbarungsmodell profitieren Sie von einer Rückerstattung der CO2-Abgabe und des Netzzuschlags.
Umfang: Individuelle Beratung, Massnahmen erfassen im Monitoring-Tool des Bundes, Begleitung über die Dauer des Beratungshorizonts (variiert je nach Zielvereinbarung)
Kosten: Für Fragen zu Zielvereinbarung, Preis und Leistung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.