Zwei Vergütungsmodelle für die Einspeisung von Solarstrom ab 2026
Der Teil des Solarstroms, der nicht selbst verbraucht wird (Eigenverbrauch), wird ins öffentliche Netz eingespeist. Für 2026 stehen den Solarstrom-Produzent:innen zwei Vergütungsmodelle zur Auswahl: das Vertragsmodell von Stadtwerk Winterthur sowie das Referenz-Marktpreis-Modell des Bundes.
Bei Abschluss eines Abnahmevertrags für die Energie und den Herkunftsnachweis (HKN) mit Stadtwerk Winterthur gelten die Festpreisvergütungen gemäss Produktblatt weiter unten. Ohne Abnahmevertrag vergütet Stadtwerk Winterthur die eingespeiste Energie gemäss dem Referenz-Marktpreis und berücksichtigt dabei die vom Bund beschlossenen Minimalvergütungen. Die Abnahme des HKN ist im Referenz-Marktpreis-Modell nicht möglich.