Mann steht auf einem Dach und montiert ein Solarmodul

Einspeisung von Solarstrom

Wenn Sie sich entschieden haben, eine Photovoltaik-Anlage zu bauen, nehmen Sie eine Vorbildrolle für die Energiewende ein. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag an die Winterthurer Energie- und Klimaziele.

Zwei Vergütungsmodelle für die Einspeisung von Solarstrom ab 2026

Der Teil des Solarstroms, der nicht selbst verbraucht wird (Eigenverbrauch), wird ins öffentliche Netz eingespeist. Für 2026 stehen den Solarstrom-Produzent:innen zwei Vergütungsmodelle zur Auswahl: das Vertragsmodell von Stadtwerk Winterthur sowie das Referenz-Marktpreis-Modell des Bundes.

 

Bei Abschluss eines Abnahmevertrags für die Energie und den Herkunftsnachweis (HKN) mit Stadtwerk Winterthur gelten die Festpreisvergütungen gemäss Produktblatt weiter unten. Ohne Abnahmevertrag vergütet Stadtwerk Winterthur die eingespeiste Energie gemäss dem Referenz-Marktpreis und berücksichtigt dabei die vom Bund beschlossenen Minimalvergütungen. Die Abnahme des HKN ist im Referenz-Marktpreis-Modell nicht möglich.

Vertragsmodell

Festpreisvergütung

Die Festpreise im Vertragsmodell Einspeisevergütung 2026 von Stadtwerk Winterthur gelten für ein Kalenderjahr. Sie unterscheiden sich nach Anlagenleistung und Winter-/Sommer-Einspeisung. Vergütet werden Energie und Herkunftsnachweis (HKN, Erklärung siehe weiter unten).

 

Die saisonalen Festpreise sollen den Solarstrom-Produzent:innen einen Anreiz bieten, im Sommer den Solarstrom selbst zu verbrauchen und ihn im Winter eher ins öffentliche Netz einzuspeisen. Voraussetzung für die Festpreisvergütung ist, dass die Kundschaft einen Vertrag mit Stadtwerk Winterthur über die Abnahme der Solarenergie (und HKN) abschliesst. Zudem bietet das Vertragsmodell eine höhere Planungssicherheit im Gegensatz zum Referenz-Markpreis-Modell.

 

Wer die HKN Dritten verkauft und somit keinen Vertrag mit Stadtwerk Winterthur abschliesst, wird automatisch nach dem Referenz-Marktpreis des Bundes vergütet.

Was sind Herkunftsnachweise?

 

Herkunftsnachweise (HKN) sind digitale Zertifikate, auf denen der Zeitpunkt, der Ort und die Art und Weise der Stromerzeugung dokumentiert werden. Pro erzeugte Kilowattstunde wird ein HKN erstellt. Wenn Anlagen Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, ist dies auf den HKN vermerkt.

 

Wer mit einer PV-Anlage Strom produziert, erhält HKN von der Pronovo AG für die Strommenge, die ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die Solarstrom-Produzent:innen haben die Wahl, wem sie die HKN verkaufen.

 

Vorgehen Vertragsmodell Stadtwerk Winterthur (mit Abnahme HKN)

 

  1. Die Produktionsanlage muss im System der Pronovo AG registriert und beglaubigt sein.
  2. Nach der Beglaubigung erhalten Sie von der Pronovo AG eine Freischaltungs-E-Mail, dass die HKN freigeschaltet sind.
  3. Diese Freischaltungs-E-Mail schicken Sie an stadtwerk.herkunftsnachweis@win.ch.
  4. Wir erstellen einen Abnahmevertrag für Energie und HKN und schicken diesen der Betreiberin oder dem Betreiber zur Unterschrift.
  5. Sobald wir den unterschriebenen Abnahmevertrag erhalten, vergüten wir den HKN rückwirkend auf den ersten Tag des laufenden Monats.

Relevanter Link

Modell des Bundes

Referenz-Marktpreis-Modell

Für ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom vergütet Stadtwerk Winterthur ab 2026 Solarstrom-Produzent:innen ohne Vertrag den vom Bundesamt für Energie (BFE) pro Quartal festgelegten Referenz-Marktpreis für Photovoltaik (PV). Das BFE veröffentlicht diese Preise rückwirkend jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende. Bei tiefen Referenz-Marktpreisen kommen die vom Bund beschlossenen Minimalvergütungen zum Zug. HKN werden in diesem Modell von Stadtwerk Winterthur nicht abgenommen, können aber am Markt verkauft werden.

 

Kurz erklärt

Der Referenz-Marktpreis entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse jeweils für den Folgetag für das Marktgebiet Schweiz festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung.

Die Referenz-Marktpreise der letzten Quartale finden Sie unter dem Link «Details zum Referenz-Marktpreis».

 

 

Minimalvergütungen Photovoltaik

Tabelle zu den Minimalvergütungen von Photovoltaik, die die Preise von 0 bis 150 Kilowatt aufzeigt.

Einspeisevergütung 2025

Produzieren Sie Energie und möchten diese in unser Stromnetz einspeisen? Bei einer Direkteinspeisung wird die vollständige Stromproduktion in unser Verteilnetz eingespeist. Der Stromverbrauch des Haushalts wird vollumfänglich durch Lieferungen aus unserem öffentlichen Verteilnetz abgedeckt.

 

Die Tarife sind gültig für Anlagen bis zu einer Leistung von 350 Kilowatt. Für grössere Anlagen können individuelle Verträge abgeschlossen werden. Anlagen unter 2 Kilowatt werden gemäss Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) des UVEK nicht im Herkunftsnachweis-System erfasst. Entsprechend können wir keine Herkunftsnachweise vergüten.

 

*Herkunftsnachweise können nur entschädigt werden, wenn uns diese zur Verfügung stehen und ein Abnahmevertrag abgeschlossen worden ist.

Einspeisepreise für 2025 (exkl. MwSt.)

  • Einheitstarif

  • 10,00 Energie (Rp./kWh)

  • 2,50 Herkunftsnachweis Solarstrom (Rp./kWh)*

  • 12,50 Total (Rp./kWh)

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Wir sind gerne für Sie da.

 

Stadtwerk Winterthur

Vertrieb

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