Förderung Photovoltaik-Anlagen

Das Förderprogramm Energie Winterthur leistet einen Beitrag an den Bau von Photovoltaik-Anlagen, sofern diese von der Vollzugstelle des Bundes, der Pronovo AG, gefördert wurden. 

Photovoltaik-Anlagen

Das Förderprogramm leistet Beiträge an die Erstellung neuer Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung kleiner als 30 Kilowatt Peak (kWp), sofern diese eine Einmalvergütung des Bundes nach Energiegesetz und Energieförderungsverordnung erhalten.
Auf der vom Bund ausbezahlten Einmalvergütung wird eine Förderung von 50 Prozent gewährt.

 

  • Auf den von der Pronovo AG zugesicherten Einmalvergütungsbeitrag erhalten Sie zusätzliche Fördermittel in der Höhe von 50 Prozent. Für Anlagen ab 30 kWp erhalten Sie 50 Prozent des Pronovo-Einmalvergütungsbeitrages für Anlagen mit 30 kWp. 
  • Eine Doppelförderung mit «Maximierung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen ab 30 kWp» sowie dem Programm «Hohe Einmalvergütung» (HEIV) des Bundes ist ausgeschlossen.

Vorgehen in Kürze

  • Photovoltaik-Anlage installieren

  • Anmeldung bei Pronovo AG und Auszahlungsbescheid abwarten

  • Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb von sechs Monaten nach Pronovo AG Bescheid auf portal.energie-foerderung.ch/wt einreichen

Maximierung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen

Das Förderprogramm leistet Beiträge an die Erstellung neuer Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung ab 30 kWp. Gefördert wird ausschliesslich der Anteil der Photovoltaik-Anlage, dessen Produktion die folgenden Anteile des Stromverbrauchs am Standort übersteigt:

 

  • 60 Prozent bei Industrie-, Gewerbeliegenschaften und Lagerhäusern;
  • 50 Prozent bei Verwaltungsliegenschaften, Spitälern, Schulhäusern, Sportbauten und Altersheimen;
  • 40 Prozent bei Wohnliegenschaften.

Als Berechnungsgrundlage gelten 950 kWh pro kWp installierter Leistung.

Der Förderbetrag beträgt:

 

  • 200 Franken pro kWp bis und mit der Hundertsten kWp über dem Basisanteil
  • 100 Franken pro kWp über der Hundertsten kWp über dem Basisanteil

Falls vor Baubeginn der Photovoltaik-Anlage kein Fördergesuch eingereicht wurde, kann eine Förderung für eine Photovoltaik-Anlage kleiner 30 kWp beantragt werden. In diesem Fall werden ausschliesslich die ersten 30 kWp der Photovoltaik-Anlage berücksichtigt.

 

Die Förderung von Freiflächenanlagen sowie eine Doppelförderung mit dem Programm «Hohe Einmalvergütung» (HEIV) des Bundes sind ausgeschlossen.

Vorgehen in Kürze

  • Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn unter portal.energie-foerderung.ch/wt einreichen

  • Photovoltaik-Anlage installieren

  • Auzahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb von zwei Jahren online unter portal.energie-foerderung.ch/wt einreichen

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Stadtwerk Winterthur

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