Photovoltaik-Anlagen
Das Förderprogramm leistet Beiträge an die Erstellung neuer Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung kleiner als 30 Kilowatt Peak (kWp), sofern diese eine Einmalvergütung des Bundes nach Energiegesetz und Energieförderungsverordnung erhalten.
Auf der vom Bund ausbezahlten Einmalvergütung wird eine Förderung von 50 Prozent gewährt.
- Auf den von der Pronovo AG zugesicherten Einmalvergütungsbeitrag erhalten Sie zusätzliche Fördermittel in der Höhe von 50 Prozent. Für Anlagen ab 30 kWp erhalten Sie 50 Prozent des Pronovo-Einmalvergütungsbeitrages für Anlagen mit 30 kWp.
- Eine Doppelförderung mit «Maximierung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen ab 30 kWp» sowie dem Programm «Hohe Einmalvergütung» (HEIV) des Bundes ist ausgeschlossen.