Rundsteuerung 

Die Rundsteuerung in Winterthur wird ab 1. Januar 2028 abgeschaltet. Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Dokumente zu diesem Thema.

Allgemein

Abschaltung der Rundsteuerung

Seit etwa Mitte des 20. Jahrhunderts setzen Stromversorger zur Steuerung von elektrischen Geräten sogenannte Rundsteuerungen ein. Dabei wird ein Signal über das Stromnetz geschickt, das von speziellen Rundsteuerempfängern erkannt wird und einen Schaltvorgang auslöst. So können Geräte wie Wärmepumpen und Elektroboiler ein- und ausgeschaltet werden. Auch die Strassenbeleuchtung lässt sich so steuern, ebenso die Umschaltung zwischen Hoch- und Niedertarif.

 

Das System der Rundsteuerung ist mittlerweile veraltet. Die Schalthoheit der elektrischen Geräte liegt gemäss Stromversorgungsverordnung (StromVV) bei der Kundschaft, was bedeutet, dass sie bereits jetzt selbst über die Steuerung ihrer Stromgeräte entscheiden kann. Ein konkretes Beispiel: Ohne Rundsteuerung gibt es keine festen Sperrzeiten für Boiler mehr. Kunden entscheiden selbst, wann ihr Boiler Wasser erhitzt. Dies kann rund um die Uhr sein, nur im Niedertarif oder kombiniert mit Photovoltaik-Anlagen. Um weiterhin vom Niedertarif profitieren zu können, muss eine Schaltuhr oder ein Energiemanager installiert oder die Wärmepumpe neu eingestellt werden. So heizt der Boiler nur dann, wenn Sie es wünschen. 

Damit können wir als Netzbetreiber bereits jetzt immer weniger Geräte steuern. Der Betrieb der Rundsteuerung lohnt sich nicht mehr. Zudem ist das System aufgrund der fortschreitenden Elektrifizierung störanfällig geworden. Deshalb nehmen wir die Rundsteuerung in Winterthur ab 1. Januar 2028 laufend ausser Betrieb.

Hauseigentümer/-innen und Verwaltungen

Infoschreiben Abschaltung Rundsteuerung

Ende 2023 verschickten wir ein Infoschreiben. Darin informierten wir Hauseigentümerinnen und -eigentümer, deren Vertretende und Liegenschaftverwaltungen über die Rundsteuerung, weshalb sie abgeschaltet wird und dass wir empfehlen, frühzeitig eine Elektroinstallationsfirma zu kontaktieren, um allfällige Installationsanpassungen vorzunehmen. Im Merkblatt Abschaltung Rundsteuerung finden Sie einige Begriffe und Fragen rund um das Thema Rundsteuerung erklärt. 

 

Auch Hauseigentümerinnen und -eigentümer mit Zweistoffheizungen (Gas / Heizöl) können von der Abschaltung betroffen sein. Daher verschickten wir zusätzlich ein Schreiben mit einer Zusatzinformation speziell für die Kundschaft mit Zweistoffheizungen.

Elektroinstallateur/-innen

Fragen und Antworten für Elektroinstallateur/-innen

Das nebenstehende PDF mit Fragen und Antworten zum Rückbau der Rundsteuerung ist eine Hilfestellung für Elektroinstallateur/-innen. Es soll sie dabei unterstützen, gegenüber der Kundschaft in Winterthur Auskunft geben und ihrer Tätigkeit weiterhin korrekt nachgehen zu können.

Häufige Fragen zur Abschaltung der Rundsteuerung 

Wenn ich Anpassungen in der Boiler-, Wärmepumpen- sowie PV-Anlagen-Steuerung vornehmen muss, übernimmt Stadtwerk Winterthur die Kosten?

Was wird die Installation die Kundinnen und Kunden kosten?

Wieso betreibt Stadtwerk Winterthur die Rundsteuerung nicht weiter? In den Medien werden Smart Grids – intelligente Stromnetze – als einen Teil der Lösung für die Energiewende beschrieben.

Wie schaltet Stadtwerk Winterthur die Hoch- und Niedertarife der Zähler ohne die Rundsteuersignale?

Hat Stadtwerk Winterthur Probleme mit der Rundsteuerung?

Wieso setzt Stadtwerk Winterthur nicht andere smarte Lösungen ein, wie z. B. Lastschaltgeräte in Zusammenarbeit mit den Smart Metern oder direkt die Smart Meter zum Schalten?

Kann ich trotz des Rückbaus der Rundsteuerung den Boiler/die Wärmepumpe von Stadtwerk Winterthur steuern lassen?

Die Energie für den allgemeinen Verbrauch wird bei uns pauschal verrechnet. Hat der Wegfall der Rundsteuerung einen Einfluss darauf?

Wenn Stadtwerk Winterthur kein Rundsteuersignal mehr herausgibt, benötigt es auch keine entsprechende Infrastruktur. Sinkt dadurch das Netznutzungsentgelt, mit dem ja u.a. auch die Infrastruktur finanziert wird?

Haben Sie Fragen? 

Kontaktieren Sie uns mit Ihren Fragen und Anregungen.

Wir sind gerne für Sie da.

 

Stadtwerk Winterthur

Kundendienst

Störungsnummer

0800 84 00 84

Haben Sie einen Unterbruch in der Energieversorgung, ein Wasserleck oder einen Gasgeruch festgestellt? Wählen Sie in diesen Fällen unsere kostenfreie Notrufnummer. Wir sind für Sie ganzjährig 24 Stunden erreichbar.