Bei fehlender Zwischenablesung wird Ihnen der gesamte Energie- und Wasserverbrauch bis zur nächsten ordentlichen Ablesung in Rechnung gestellt. Es wird Ihnen also auch der nachmietenden Person oder Unternehmen in Rechnung gestellt. Bitte melden Sie sich dafür mindestens 10 Tage vor dem Umzugstermin beim Kundendienst mit folgendem Formular bei Stadtwerk Winterthur.
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Bei Wohnungs- oder Geschäftslokalwechsel ist eine Zwischenablesung Ihrer Zählerstände nötig. Bitte melden Sie sich mindestens 10 Tage vor Auszug bei uns, damit Ihr/-e Nachmieter/-in nicht gratis auf Ihre Kosten Energie bezieht.
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Wir sind gerne für Sie da.
Stadtwerk Winterthur
Kundendienst