Bei fehlender Zwischenablesung wird Ihnen der gesamte Energie- und Wasserverbrauch bis zur nächsten ordentlichen Ablesung in Rechnung gestellt. Es wird Ihnen also auch der Verbrauch der nachmietenden Person oder des nachmietenden Unternehmens in Rechnung gestellt. Bitte melden Sie sich dafür mindestens 10 Tage vor dem Umzugstermin mit folgendem Formular beim Kundendienst von Stadtwerk Winterthur.
Auszug melden
Bei Wohnungs- oder Geschäftslokalwechsel ist eine Zwischenablesung Ihrer Zählerstände nötig. Bitte melden Sie sich mindestens 10 Tage vor Auszug bei uns, damit Ihr/-e Nachmieter/-in nicht gratis auf Ihre Kosten Energie bezieht.
Auszug melden
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns mit Ihren Fragen und Anregungen.
Wir sind gerne für Sie da.
Stadtwerk Winterthur
Kundendienst