Einspeisung von Solarstrom

Wenn Sie sich entschieden haben, eine Photovoltaik-Anlage zu bauen, nehmen Sie eine Vorbildrolle für die Energiewende ein. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag an die Winterthurer Energie- und Klimaziele.

Einspeisung von Solarstrom

Der Teil des Solarstroms, der nicht in der besagten Liegenschaft selbst verbraucht werden kann, wird in das Stromnetz von Stadtwerk Winterthur eingespeist. Stadtwerk Winterthur bietet seiner Kundschaft seit Jahren einen fairen Tarif für die Einspeisung von Solarstrom an.

 

Der aktuelle Tarif ist in der Tarifsammlung Strom 2024, Absatz «Weitere Tarife / Einspeisung elektrischer Energie» zu finden.

 

 

Herkunftsnachweise (HKN)

Photovoltaik-Besitzerinnen und -Besitzer können ihren Solarstrom inklusive Herkunftsnachweis (HKN) auch an andere Abnehmer bzw. Energiedienstleister verkaufen und sind deshalb nicht an Stadtwerk Winterthur gebunden.

 

Stadtwerk Winterthur kauft den HKN nur in Kombination mit dem physischen Strom von Photovoltaik-Anlagen.

 

 

Was sind Herkunftsnachweise (HKN)?

Herkunftsnachweise (HKN) von Solarstrom sind digitale Zertifikate, auf denen der Zeitpunkt, der Ort und die Art und Weise der Stromerzeugung dokumentiert werden. Pro erzeugte Kilowattstunde wird ein HKN erstellt. Wenn Anlagen aus erneuerbaren Energien Strom erzeugen, dann ist dies auf den HKNs vermerkt.

 

Stromlieferanten können mit den HKNs gegenüber ihren Kundinnen und Kunden die Herkunft des gelieferten Stroms deklarieren. Stadtwerk Winterthur vergütet ihren Kundinnen und Kunden den HKN gemäss Tarif der aktuellen Tarifsammlung Strom.

Relevante Dokumente und Links

Vorgehen für die HKN-Vergütung durch Stadtwerk Winterthur

  • Die Produktionsanlage muss im System der Pronovo AG registriert und beglaubigt sein

  • Nach der Beglaubigung erhalten Sie von Pronovo AG eine Bestätigungsemail, dass die HKNs freigeschaltet sind

  • Dieses Bestätigungsemail muss an stadtwerk.vertrieb@win.ch gesendet werden

  • Danach erstellt Stadtwerk Winterthur einen Abnahmevertrag für die HKNs und lässt diesen dem Anlagebetreibenden zur Unterschrift zukommen

  • Nach Erhalt des unterschriebenen Abnahmevertrags richtet Stadtwerk Winterthur die HKN-Vergütung rückwirkend auf den 1. des laufenden Monats ein

Informationen für Stromproduzenten

Energie einspeisen

Produzieren Sie Energie und möchten diese in unser Stromnetz einspeisen? Bei einer Direkteinspeisung wird die vollständige Stromproduktion in unser Verteilnetz eingespeist. Der Stromverbrauch des Haushalts wird vollumfänglich durch Lieferungen aus unserem öffentlichen Verteilnetz abgedeckt.

 

Die Tarife sind gültig für Anlagen bis zu einer Leistung von 350 Kilowatt. Für grössere Anlagen werden individuelle Verträge abgeschlossen.

Anlagen unter 2 Kilowatt werden gemäss Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) des UVEK nicht im Herkunftsnachweis-System erfasst. Entsprechend können wir keine Zertifikate vergüten. Sie entscheiden, ob es in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoller ist, den produzierten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen oder selbst zu verbrauchen.

 

*Zertifikate (HKN) können nur entschädigt werden, wenn uns diese zur Verfügung stehen und ein Abnahmevertrag abgeschlossen worden ist.

Einspeisepreise ab 1. Januar 2024 (exkl. MwSt)

  • Einheitstarif

  • 14.84 Energie (Rp./kWh)

  • 2.50 Zertifikat (HKN) Solarstrom (Rp./kWh)*

  • 17.34 Total (Rp./kWh)

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns mit Ihren Fragen und Anregungen.

Wir sind gerne für Sie da.

 

Stadtwerk Winterthur

Vertrieb

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