Umzug oder Wegzug

Sie ziehen um. Was tun, damit Ihr/-e Nachmieter/-in nicht gratis auf Ihre Kosten Energie bezieht?
Bei einem Wohnungs- oder Geschäftslokalwechsel ist eine Zwischenablesung des Energie- und Wasserverbrauchs notwendig. Bitte melden Sie sich dafür mindestens 10 Tage vor dem Umzugstermin beim Kundendienst mit folgendem Formular bei Stadtwerk Winterthur.  Bei fehlender Zwischenablesung wird Ihnen der gesamte Energie- und Wasserverbrauch bis zur nächsten ordentlichen Ablesung in Rechnung gestellt. Es wird Ihnen also auch der Verbrauch des Nachmieters in Rechnung gestellt.

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