Rechtliche Hinweise zur «periodischen Sicherheitskontrolle an Gasinstallationen»
Gemäss Verordnung der Kantonalen Gebäudeversicherung des Kantons Zürich ist Stadtwerk Winterthur als Gas lieferndes Werk verpflichtet, bestehende Gasinstallationen und Gasapparate periodisch zu kontrollieren. Gemäss Verordnung der Stadt Winterthur über die Abgabe von Gas, Art. 23+24 vom 30. Juni 2014, ist der Grundeigentümer oder die Grundeigentümerin für die Gasinstallationen in der Liegenschaft verantwortlich. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten mit Gasinstallationen ist den mit Ausweis versehenen Mitarbeitenden von Stadtwerk Winterthur zu gestatten (Verordnung Art. 25).
Für Störungen bei Strom, Wasser, Gas, Fernwärme, Glasfaser und Gasinstallationen
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