Installationskontrolle Gas

ANMELDUNG GASINSTALLATION (FÜR INSTALLATEURE)

Hier finden Sie die neuen Werknormen Gas, die Anmeldeformulare Gasanschluss für KochgeräteGeräte im Dauerbetrieb und Warmwasserbereiter sowie Sonderapparate, sowie die G1 d Richtlinie für die Erdgasinstallation in Gebäuden (Gasleitsätze) (2) des SVGW.

 

Ihr Weg zum Gaszähler

Checkliste zur Montage des Gaszählers durch Stadtwerk Winterthur

Anmeldung einreichen

Planunterlagen > A3 einsenden an:

Stadtwerk Winterthur

Installationskontrolle Gas + Wasser

8403 Winterthur

Rechtliche Hinweise zur «periodischen Sicherheitskontrolle an Gasinstallationen»

Gemäss Verordnung der Kantonalen Gebäudeversicherung des Kantons Zürich ist Stadtwerk Winterthur als Gas lieferndes Werk verpflichtet, bestehende Gasinstallationen und Gasapparate periodisch zu kontrollieren. Gemäss Verordnung der Stadt Winterthur über die Abgabe von Gas, Art. 23+24 vom 30. Juni 2014, ist der Grundeigentümer oder die Grundeigentümerin für die Gasinstallationen in der Liegenschaft verantwortlich. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten mit Gasinstallationen ist den mit Ausweis versehenen Mitarbeitenden von Stadtwerk Winterthur zu gestatten (Verordnung Art. 25).