Förderaktionen

Um die energie- und klimapolitischen Ziele der Stadt Winterthur zu erreichen, sollen verschiedene Förderaktionen helfen. Eine davon ist das Förderprogramm Energie Winterthur. 

Förderprogramm Energie Winterthur

Das Förderprogramm unterstützt Sie darin, Ihre Liegenschaft energetisch zu sanieren oder Ihre Heizung zu ersetzen. Es hilft Ihnen, erneuerbare Energien zu nutzen sowie den Energieverbrauch rund um Ihr Gebäude ganzheitlich und effizient zu gestalten. Zum Beispiel, indem Sie Ihre Heizung mit einer Solaranlage kombinieren und sich zur Mobilitätssituation Ihrer Liegenschaft beraten lassen.

 

Einige der Fördermassnahmen sind vor Baubeginn einzureichen, bei anderen reicht eine Eingabe nach Abschluss der Arbeiten. Bitte prüfen Sie den Zeitpunkt der Eingabe und die Förderbedingungen, bevor Sie mit der Umsetzung einer Massnahme beginnen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Fördermassnahmen finden Sie in der Förderbroschüre oder im Reglement.

Übergang Reglemente

Am 1. Oktober 2023 ist ein neues Reglement des Förderprogramms Energie Winterthur in Kraft getreten.
Seit April 2022 können Gesuche online eingereicht werden. Für die Auszahlung von Förderbeiträgen, deren Gesuch vor April 2022 eingereicht worden sind, verwenden Sie die bisherigen Auszahlungsformulare.

Unterstützte Beratungen

Profitieren Sie von professionellen Energieberatungen für Energieoptimierungen und geplante Sanierungsvorhaben. Für folgende Energieberatungen erhalten Sie Förderbeiträge: 

In der Beratung «Erneuerbar Heizen» werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, Ihr bestehendes Heizsystem zu ersetzen.

Wenn Sie Ihre fossile Heizung ersetzen, können Sie Ihre CO2-Emissionen und zudem langfristig Kosten senken.

Zielgruppe: Eigentümer, Liegenschaftsverwalter

 

Nationales Förderprogramm Impulsberatung «erneuerbar heizen» von EnergieSchweiz

Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» wird schweizweit einheitlich gefördert* und ist für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer  kostenlos.

* Die Förderung gilt nur für Heizanlagen, die älter als 10 Jahre sind. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

 

Beratungen

Experten «Erneuerbar Heizen»

 

Das Gesuch wird durch die beratende Fachperson eingereicht. Details siehe   Förderprogramm Kanton Zürich

Die Energieberatung GEAK Plus ist ideal für eine detaillierte Beurteilung des Gebäudezustands und der Gebäudetechnik mit Berechnung der Energieeinsparung und Schätzung der Investitionskosten. Der GEAK-Plus-Beratungsbericht zeigt Ihnen Massnahmen auf und gibt Ihnen die Grundlage für konkrete Entscheide.

Sie profitieren von einem tiefen Energieverbrauch und langfristigem Werterhalt Ihrer Immobilie. 

Zielgruppe: Eigentümer, Liegenschaftsverwalter

 

Beiträge

Förderprogramm Energie Winterthur: 500 Franken für alle Nutzungen

Förderprogramm Kanton Zürich: 1000 Franken für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1500 Franken für alle anderen Nutzungen

Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.

 

Beratungen

GEAK - Experten

 

GESUCH EINREICHEN

Diese Fördermassnahme unterstützt Sie als Eigentümerin oder Eigentümer sowie Verwaltung, die Stockwerk­eigentümer­gemeinschaft über mögliche energetische Sanierungsmassnahmen zu informieren. Bevor eine solche Information an eine Stockwerksversammlung gefördert werden kann, muss eine GEAK-Plus-Beratung oder eine gleichwertige Fachberatung erfolgt sein.

Zielgruppe: Stockwerkeigentümergemeinschaften

 

Beiträge Förderprogramm Energie Winterthur

600 Franken pro Objekt

Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.

 

Beratungen

GEAK-Experten

 

GESUCH EINREICHEN

Um Ihnen den Einstieg zur Nutzung der Solarenergie und E-Mobilität zu erleichtern, erhalten Sie Beiträge an Beratungen zur Installation von Solarstromanlagen und Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeliegenschaften ab vier Parteien.

Im Rahmen der Beratung werden Ihnen alle wichtigen Informationen wie z.B. Umsetzungsmöglichkeiten, Abrechnung der Energie, Betrieb, Unterhalt und Wartung erklärt. Die Checkliste gibt die abzuklärenden Inhalte für den Bericht vor.  

Zielgruppe: Eigentümerinnen oder Eigentümer sowie Stockwerkeigentümergemeinschaften

 

Beiträge Förderprogramm Energie Winterthur

Beratung Ladeinfrastruktur 400 Franken

Beratung Solarstromanlage 400 Franken

Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.

 

Prüfen Sie die Möglichkeit, ein Gesuch für einen Förderbeitrag für die Ladeinfrastruktur beim Kanton
Zürich einzugeben.

Gesuch einreichen

Eine gemeinsame neue Wärmeverbundlösung zu initiieren, bedeutet viel Aufwand und benötigt das Engagement der Eigentümerschaften sowie die Dienste einer externen Fachplanerin oder eines externen Fachplaners. Das Förderprogramm Energie Winterthur unterstützt Sie dabei. Die Checkliste gibt die abzuklärenden Inhalte für den Bericht vor.  

Zielgruppe: Eigentümerinnen und Eigentümer, Liegenschaftsverwaltungen

 

Beiträge Förderprogramm Energie Winterthur

Grundbeitrag 1500 Franken

zuzüglich 300 Franken für jede zu ersetzende zentrale Heizungsanlage

Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.

 Gesuch einreichen

Zur Klärung Ihrer Fragen rund um Mobilität bietet der Kanton Zürich eine kostenlose Basisberatung an. Aufgrund der Basisberatung können in einer vertieften Beratung  die spezifischen Bedürfnisse untersucht und Lösungen dafür erarbeitet werden (u.a. Carsharing, flexible Arbeitsformen, Parkraummanagement, Anordnung und Bau von Veloabstellplätzen). Das Förderprogramm Energie Winterthur unterstützt die vertiefte Mobilitätsberatung.  

Zielgruppe: Liegenschaftsverwaltungen und Unternehmen

 

Beiträge Förderprogramm Energie Winterthur

50 Prozent der Beratungskosten, insgesamt maximal 5000 Franken

Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.

 

Prüfen Sie die Möglichkeit, ein Gesuch für einen Förderbeitrag für die Ladeinfrastruktur beim Kanton
Zürich einzugeben. 

GESUCH EINREICHEN

PEIK unterstützt Sie dabei, in Ihrem Unternehmen den Energieverbrauch zu senken und Kosten zu sparen. Das von Energie Schweiz lancierte PEIK-Programm richtet sich an KMU mit Energiekosten zwischen 20 000 und 300 000 Franken. Das Förderprogramm Energie Winterthur unterstützt die PEIK Beratung mit einem Beitrag.  

Zielgruppe: Gewerbe und KMU

 

Beiträge

Förderprogramm Energie Winterthur: 1000 Franken pro PEIK-Beratung

Bund: 50 Prozent der Kosten, maximal 2500 Franken

Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.

 

Beratungen

PEIK-Energieberater

 GESUCH EINREICHEN

Zielvereinbarungen werden zwischen dem Bund und den Unternehmen abgeschlossen. Mit einer Teilnahme an einer Zielvereinbarung können Sie in Ihrem Unternehmen die Energieeffizienz steigern, die CO2-Emissionen vermindern und dadurch Kosten sparen. Entscheiden Sie sich als Unternehmen, eine freiwillige Zielvereinbarung einzugehen, beteiligt sich das Förderprogramm Energie Winterthur an den Teilnahmekosten. Weiterführende Informationen bieten die Energie-Agentur der Wirtschaft oder die Cleantech Agentur der Schweiz.

Zielgruppe: Unternehmen und Institutionen

 

Beiträge 

Förderprogramm Energie Winterthur: 50 Prozent der Teilnahmekosten

Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.

Für Förderbeiträge senden Sie bitte die Rechnung (Teilnahmekosten) innerhalb von sechs Monaten an foerderprogramm@win.ch.

Weitere Beiträge für kleinere KMU leistet die Klimastiftung Schweiz

 

Beratungen

 Energie-Agentur der WirtschaftCleantech Agentur der Schweiz

Energo ist als Projektpartner von Energie Schweiz beauftragt, einen Beitrag zur CO2-Reduktion von grossen Gebäuden oder Gebäudeparks zu liefern und deren Energieeffizienz zu steigern. Das Förderprogramm Energie Winterthur beteiligt sich an den Teilnahmekosten am Energo-Programm.  

Zielgruppe: Unternehmen und Institutionen

 

Beiträge Förderprogramm Energie Winterthur

50 Prozent der Teilnahmekosten, maximal 5000 Franken

Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.

Für Förderbeiträge senden Sie bitte die Rechnung (Teilnahmekosten) innerhalb von sechs Monaten an foerderprogramm@win.ch.

Sanierung Gebäudehülle

Das Förderprogramm Energie Winterthur leistet Beiträge an die wärmetechnische Sanierung von Gebäudeteilen (Wände, Dächer und Böden), sofern diese durch das Gebäudeprogramm von Bund und Kanton gefördert wird.

  • Auf den vom Kanton zugesicherten Beitrag erhalten Sie zusätzliche Fördermittel in der Höhe von 50 Prozent.
    Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm

Gesuch einreichen

am Schluss Schaltfläche «Weitere Fördergelder» (Stadt Winterthur) anwählen.

Minergie Gesamtmodernisierung

Das Förderprogramm Energie Winterthur leistet Beiträge an die Gesamtsanierung von Gebäuden nach MINERGIE®-Standard, sofern diese durch das Gebäudeprogramm von Bund und Kanton gefördert wird. 

  • Auf den vom Kanton zugesicherten Beitrag erhalten Sie zusätzliche Fördermittel in der Höhe von 50 Prozent.
    Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.

GESUCH EINREICHEN

am Schluss Schaltfläche «Weitere Fördergelder» (Stadt Winterthur) anwählen.

Solarstromanlagen

Das Förderprogramm Energie Winterthur leistet einen Beitrag an den Bau von Solarstromanlagen, sofern diese von der Vollzugstelle des Bundes, Pronovo AGgefördert wurden. 

  • Auf den von der Pronovo AG zugesicherten Einmalvergütungsbeitrag erhalten Sie zusätzliche Fördermittel in der Höhe von 50 Prozent. Für Anlagen ab 30 kWp erhalten Sie 50 Prozent des Pronovo-Einmalvergütungsbeitrages für Anlagen mit 30 kWp. 
  • Eine Doppelförderung mit "Maximierung des Ausbaus von Solarstromanlagen ab 30 kWp" sowie dem Programm "Hohe Einmalvergütung" (HEIV) des Bundes ist ausgeschlossen.
    Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.

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Maximierung des Ausbaus Solarstromanlagen ab 30 kWp

Das Förderprogramm Energie Winterthur leistet einen Beitrag an den Bau von Solarstromanlagen ab 30 kWp. Gefördert wird ausschliesslich der Anteil der Solarstromanlage, dessen Produktion die im Reglement definierten Mindestanteile (Basisanteil) übersteigt.

 

Bei Solarstromanlagen ab 30 kWbeträgt der Förderbeitrag

  • bis zur hundertsten kWp 200 Franken pro Kilowatt über dem Basisanteil
  • über der hundertsten kWp 100 Franken pro Kilowatt über dem Basisanteil.

Siehe Berechnungsbeispiele

Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie im Reglement Förderprogramm Energie Winterthur.

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Planung Erstellung und Erweiterung thermisches Energienetz

Das Förderprogramm Energie Winterthur leistet einen Beitrag an die Planung zur Erstellung eines neuen oder Erweiterung eines bestehenden thermischen Energienetzes. Die Checkliste gibt die vorliegenden Unterlagen für die Beantragung der Auszahlung vor. Sie erhalten:

  • einen Planungsbeitrag von 2000 Franken pro neu zu erschliessenden freistehenden Gebäudekomplex im geplanten Versorgungsperimeter
  • einen Beitrag von 500 Franken pro zu ersetzende zentrale Heizanlage.

Voraussetzung: Mindestens drei freistehende Gebäudekomplexe müssen mit dem vorgesehenen Wärmeverbund erschlossen werden.

Weitere Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.

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Anschlüsse an Wärmenetze als Ersatz für Öl-, Gas- oder Elektroheizungen

Das Förderprogramm Energie Winterthur leistet einen Beitrag an die Installation eines Anschlusses an ein Wärmenetz als Ersatz für eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Die Förderung beträgt:

  • Bis und mit 15 kWth Pauschalbeitrag von 8000 Franken.
  • Ab 15 kWth Anschlussleistung Grundbeitrag von 8000 Franken und pro Kilowatt Anschlussleistung 20 Franken.
  • Zusatzbeitrag für die Erstinstallation eines Wärmeverteilungs- und Abgabesystems 1600 Franken und 40 Franken pro Kilowatt Anschlussleistung.

Anschlüsse an die Fernwärme gemäss der Verordnung über die Fernwärmeversorgung der Stadt Winterthur werden nicht gefördert.
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.

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