- Info
Das Förderprogramm unterstützt Sie darin, Ihre Liegenschaft energetisch zu sanieren oder Ihre Heizung zu ersetzen. Es hilft Ihnen, vermehrt erneuerbare Energien zu nutzen sowie den Energieverbrauch rund um Ihr Gebäude ganzheitlich und effizient zu gestalten. Zum Beispiel, indem Sie Ihre Heizung mit einer Solaranlage kombinieren und eine Lademöglichkeit für E-Mobilität bauen.
Einige der Fördermassnahmen sind vor Baubeginn einzureichen, bei anderen reicht eine Eingabe nach Abschluss der Arbeiten. Bitte prüfen Sie den Zeitpunkt der Eingabe und die Förderbedingungen, bevor Sie mit der Umsetzung einer Massnahme beginnen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Fördermassnahmen finden Sie in der Förderbroschüre oder im Reglement.
Übergang altes und neues Reglement
Per 1. Oktober 2023 wird ein neues Reglement des Förderprogramms Energie Winterthur in Kraft treten. Diese Webseite wird per 1. Oktober 2023 aktualisiert.
Seit April 2022 können Gesuche online eingereicht werden. Für die Auszahlung von Förderbeiträgen, deren Gesuch vor April 2022 eingereicht worden sind, verwenden Sie die bisherigen Auszahlungsformulare.
Unterstützte Beratungen
Profitieren Sie von professionellen Energieberatungen für Energieoptimierungen und geplante Sanierungsvorhaben. Für folgende Energieberatungen erhalten Sie Förderbeiträge:
In der Beratung «Erneuerbar Heizen» werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, Ihr bestehendes Heizsystem zu ersetzen.
Wenn Sie Ihre fossile Heizung ersetzen, können Sie Ihre CO2-Emissionen und zudem langfristig Kosten senken.
Zielgruppe: Eigentümer, Liegenschaftsverwalter
Nationales Förderprogramm Impulsberatung «erneuerbar heizen» von EnergieSchweiz
Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» wird schweizweit einheitlich gefördert* und ist für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer kostenlos.
* Die Förderung gilt nur für Heizanlagen, die älter als 10 Jahre sind. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
Beratungen
Das Gesuch wird durch die beratende Fachperson eingereicht. Details siehe Förderprogramm Kanton Zürich.
Die Energieberatung GEAK Plus ist ideal für eine detaillierte Beurteilung des Gebäudezustands und der Gebäudetechnik mit Berechnung der Energieeinsparung und Schätzung der Investitionskosten. Der GEAK-Plus-Beratungsbericht zeigt Ihnen Massnahmen auf und gibt Ihnen die Grundlage für konkrete Entscheide.
Sie profitieren von einem tiefen Energieverbrauch und langfristigem Werterhalt Ihrer Immobilie.
Zielgruppe: Eigentümer, Liegenschaftsverwalter
Beiträge
Förderprogramm Energie Winterthur: 500 Franken für alle Nutzungen
Förderprogramm Kanton Zürich: 1000 Franken für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1500 Franken für alle anderen Nutzungen
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.
Beratungen
Diese Fördermassnahme unterstützt Sie als Eigentümerin oder Eigentümer sowie Verwaltung, die Stockwerkeigentümergemeinschaft über mögliche energetische Sanierungsmassnahmen zu informieren. Bevor eine solche Information an eine Stockwerksversammlung gefördert werden kann, muss eine GEAK-Plus-Beratung oder eine gleichwertige Fachberatung erfolgt sein.
Zielgruppe: Stockwerkeigentümergemeinschaften
Beiträge Förderprogramm Energie Winterthur
600 Franken pro Objekt
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.
Beratungen
Um Ihnen den Einstieg zur Nutzung der Solarenergie und E-Mobilität zu erleichtern, erhalten Sie Beiträge an Beratungen zur Installation von Solarstromanlagen und Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeliegenschaften ab vier Parteien.
Im Rahmen der Beratung werden Ihnen alle wichtigen Informationen wie z.B. Umsetzungsmöglichkeiten, Abrechnung der Energie, Betrieb, Unterhalt und Wartung erklärt. Die Checkliste gibt die abzuklärenden Inhalte für den Bericht vor.
Zielgruppe: Eigentümerinnen oder Eigentümer sowie Stockwerkeigentümergemeinschaften
Beiträge Förderprogramm Energie Winterthur
Beratung Ladeinfrastruktur 400 Franken
Beratung Solarstromanlage 400 Franken
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.
Eine gemeinsame neue Wärmeverbundlösung zu initiieren, bedeutet viel Aufwand und benötigt das Engagement der Eigentümerschaften sowie die Dienste einer externen Fachplanerin oder eines externen Fachplaners. Das Förderprogramm Energie Winterthur unterstützt Sie dabei. Die Checkliste gibt die abzuklärenden Inhalte für den Bericht vor.
Zielgruppe: Eigentümerinnen und Eigentümer, Liegenschaftsverwaltungen
Beiträge Förderprogramm Energie Winterthur
Grundbeitrag 1500 Franken
zuzüglich 300 Franken für jede zu ersetzende zentrale Heizungsanlage
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.
Zur Klärung Ihrer Fragen rund um Mobilität bietet der Kanton Zürich eine kostenlose Basisberatung an. Aufgrund der Basisberatung können in einer vertieften Beratung die spezifischen Bedürfnisse untersucht und Lösungen dafür erarbeitet werden (u.a. Carsharing, flexible Arbeitsformen, Parkraummanagement, Anordnung und Bau von Veloabstellplätzen). Das Förderprogramm Energie Winterthur unterstützt die vertiefte Mobilitätsberatung.
Zielgruppe: Liegenschaftsverwaltungen und Unternehmen
Beiträge Förderprogramm Energie Winterthur
50 Prozent der Beratungskosten, insgesamt maximal 5000 Franken
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.
PEIK unterstützt Sie dabei, in Ihrem Unternehmen den Energieverbrauch zu senken und Kosten zu sparen. Das von Energie Schweiz lancierte PEIK-Programm richtet sich an KMU mit Energiekosten zwischen 20 000 und 300 000 Franken. Das Förderprogramm Energie Winterthur unterstützt die PEIK Beratung mit einem Beitrag.
Zielgruppe: Gewerbe und KMU
Beiträge
Förderprogramm Energie Winterthur: 1000 Franken pro PEIK-Beratung
Bund: 50 Prozent der Kosten, maximal 2500 Franken
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.
Beratungen
Zielvereinbarungen werden zwischen dem Bund und den Unternehmen abgeschlossen. Mit einer Teilnahme an einer Zielvereinbarung können Sie in Ihrem Unternehmen die Energieeffizienz steigern, die CO2-Emissionen vermindern und dadurch Kosten sparen. Entscheiden Sie sich als Unternehmen, eine freiwillige Zielvereinbarung einzugehen, beteiligt sich das Förderprogramm Energie Winterthur an den Teilnahmekosten. Weiterführende Informationen bieten die Energie-Agentur der Wirtschaft oder die Cleantech Agentur der Schweiz.
Zielgruppe: Unternehmen und Institutionen
Beiträge
Förderprogramm Energie Winterthur: 50 Prozent der Teilnahmekosten
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.
Für Förderbeiträge senden Sie bitte die Rechnung (Teilnahmekosten) innerhalb von sechs Monaten an foerderprogramm@win.ch.
Weitere Beiträge für kleinere KMU leistet die Klimastiftung Schweiz
Beratungen
Energie-Agentur der Wirtschaft, Cleantech Agentur der Schweiz
Energo ist als Projektpartner von Energie Schweiz beauftragt, einen Beitrag zur CO2-Reduktion von grossen Gebäuden oder Gebäudeparks zu liefern und deren Energieeffizienz zu steigern. Das Förderprogramm Energie Winterthur beteiligt sich an den Teilnahmekosten am Energo-Programm.
Zielgruppe: Unternehmen und Institutionen
Beiträge Förderprogramm Energie Winterthur
50 Prozent der Teilnahmekosten, maximal 5000 Franken
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.
Für Förderbeiträge senden Sie bitte die Rechnung (Teilnahmekosten) innerhalb von sechs Monaten an foerderprogramm@win.ch.
Sanierung Gebäudehülle
Das Förderprogramm Energie Winterthur leistet Beiträge an die wärmetechnische Sanierung von Gebäudeteilen (Wände, Dächer und Böden), sofern diese durch das Gebäudeprogramm von Bund und Kanton gefördert wird.
- Auf den vom Kanton zugesicherten Beitrag erhalten Sie zusätzliche Fördermittel in der Höhe von 50 Prozent.
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.
am Schluss Schaltfläche «Weitere Fördergelder» (Stadt Winterthur) anwählen.
Minergie Gesamtmodernisierung
Das Förderprogramm Energie Winterthur leistet Beiträge an die Gesamtsanierung von Gebäuden nach MINERGIE®-Standard, sofern diese durch das Gebäudeprogramm von Bund und Kanton gefördert wird.
- Auf den vom Kanton zugesicherten Beitrag erhalten Sie zusätzliche Fördermittel in der Höhe von 50 Prozent.
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.
am Schluss Schaltfläche «Weitere Fördergelder» (Stadt Winterthur) anwählen.
Solarstromanlage kleiner als 30 kW
Das Förderprogramm Energie Winterthur leistet einen Beitrag an den Bau von Solarstromanlagen kleiner 30 kWp, sofern diese von der
Pronovo AG (Vollzugstelle des Bundes) gefördert wurden.
- Auf den von der Pronovo AG zugesicherten Einmalvergütungsbeitrag erhalten Sie zusätzliche Fördermittel in der Höhe von 50 Prozent.
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.
Maximierung des Ausbaus Solarstromanlagen ab 30 kWp
Das Förderprogramm Energie Winterthur leistet einen Beitrag an den Bau von Solarstromanlagen ab 30 kWp. Gefördert wird ausschliesslich der Anteil der Solarstromanlage, dessen Produktion die im Reglement definierten Mindestanteile (Basisanteil) übersteigt.
Bei Solarstromanlagen mit Basisanteil ab 30 kWp beträgt der Förderbeitrag
- bis zur hundertsten kWp 200 Franken pro Kilowatt über dem Basisanteil
- über der hundertsten kWp 100 Franken pro Kilowatt.
Siehe Berechnungsbeispiele
Bei Solarstromanlagen, bei denen der Basisanteil unter 30 kWp liegt, beträgt der Förderbeitrag
- zusätzliche 50 Prozent des angenommenen Pronovo-Beitrages für eine 30 kWp Solarstromanlage.
Siehe Berechnungsbeispiele
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie im Reglement Förderprogramm Energie Winterthur.
Planung Erstellung und Erweiterung thermisches Energienetz
Das Förderprogramm Energie Winterthur leistet einen Beitrag an die Planung zur Erstellung eines neuen oder Erweiterung eines bestehenden thermischen Energienetzes. Die Checkliste gibt die vorliegenden Unterlagen für die Beantragung der Auszahlung vor. Sie erhalten:
- einen Planungsbeitrag von 2000 Franken pro erschlossene zentrale Heizungsanlage im geplanten Versorgungsperimeter.
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.
Anschlüsse an Wärmenetze als Ersatz für Öl-, Gas- oder Elektroheizungen
Das Förderprogramm Energie Winterthur leistet einen Beitrag an die Installation eines Anschlusses an ein Wärmenetz als Ersatz für eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Die Förderung beträgt:
- Bis und mit 15 kWth Pauschalbeitrag von 8000 Franken.
- Ab 15 kWth Anschlussleistung Grundbeitrag von 8000 Franken und pro Kilowatt Anschlussleistung 20 Franken.
- Zusatzbeitrag für die Erstinstallation eines Wärmeverteilungs- und Abgabesystems 1600 Franken und 40 Franken pro Kilowatt Anschlussleistung.
Anschlüsse an die Fernwärme gemäss der Verordnung über die Fernwärmeversorgung der Stadt Winterthur werden nicht gefördert.
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.
Ladeinfrastruktur Elektromobilität (Massnahme gültig bis 30. September 2023)
Das Förderprogramm Energie Winterthur (gemäss Reglement gültig bis 30. September 2023) leistet einen Beitrag an die Installation einer gemeinsamen Basisinfrastruktur für Ladestationen ab acht Parkplätzen sowie an öffentliche Ladestationen für Elektromobilität. Sie erhalten einen einmaligen Beitrag von:
- 2000 Franken Basisbeitrag und 100 Franken pro erschlossenen Parkplatz (SIA Norm 2060, Ausbaustufe C1) für die Installation der Basisinfrastruktur
- 120 Franken pro Kilowatt Ladeleistung für öffentliche DC Ladestationen
- 1500 Franken für öffentliche AC Ladestationen ab 3.6 kW
Die Fördermittel sind auf maximal 25 Prozent der Installationskosten beschränkt.
Details zu Bedingungen und konkretem Vorgehen finden Sie in der Information Förderprogramm.
Weitere Förderprogramme
Übersicht der Förderprogramme (Energiefranken)
Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Wärmepumpen (Kanton Zürich)
Ersatz von grossen Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen (EnergieZukunftSchweiz)
Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch Holzheizungen (EnergieZukunftSchweiz)
Auszahlung (Gesuche vor 1.4.2022)
Auszahlung (Gesuche eingereicht vor 1.4.22)
Downloads
Reglement Förderprogramm Energie Winterthur (gültig bis 31.3.2022)
Reglement Förderprogramm Energie Winterthur (ab 1.4.2022)
Checkliste Bericht Beratung Ladeinfrastruktur und Solaranlagen
Checkliste Bericht Beratung thermisches Wärmenetz
Checkliste Planung, Erstellung und Erweiterung thermisches Energienetz
Berechnungsbeispiele Förderung Solarstromanlagen ab 30 kWp
Präsentation Einfamilienhäuser (Infoveranstaltung vom 28.2.19)
Vierjahresbericht Förderprogramm Energie Winterthur 2012-2015
Vierjahresbericht Förderprogramm Energie Winterthur 2016-2019

Zuständiger Kontakt
Stadtwerk Winterthur
Förderprogramm
Tel. +41 52 267 67 61
foerderprogramm@win.ch kontaktformular