04.12.2017

Stadt Winterthur bedauert Bundesgerichtsentscheid in Sachen Importvorrang beim Strom

Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass die Stadt Winterthur, vertreten durch Stadtwerk Winterthur, beim Stromimport aus dem Ausland keinen Vorrang erhält. Es stützt dadurch die Haltung von Swissgrid, gegen welche die Stadt Winterthur geklagt hatte.

 

Die Stadt Winterthur bedauert diesen Entscheid. Mit dem eingeklagten Vorrang hätte Stadtwerk Winterthur eine erhöhte Liefersicherheit gehabt. Zudem hätte es günstiger Strom beschaffen und dadurch der Kundschaft in der Grundversorgung tiefere Energiepreise anbieten können. Hätte das Bundesgericht zugunsten der Stadt Winterthur entschieden, wären rückwirkend rund vier Millionen Franken von Swissgrid an Stadtwerk Winterthur zurückzuerstatten gewesen. Diese Gelder wären der Kundschaft von Stadtwerk Winterthur in der Grundversorgung zugute gekommen. Darüber hinaus wäre an der Nordgrenze der Import von Strom dauerhaft günstiger geworden. Die Kundschaft der Grundversorgung sind typischerweise Kundinnen und Kunden mit einem geringen oder mittleren Stromverbrauch, das heisst bis höchstens 100 000 Kilowattstunden pro Jahr.

 

Der Bundesgerichtsentscheid hat keinen Einfluss auf die aktuelle Strombeschaffungstätigkeit von Stadtwerk Winterthur. Der Einkauf wird dadurch nicht teurer. Da die höheren Kosten aufgrund des fehlenden Vorrangs seit je her in die Kalkulation der Strompreise einfliessen, bleiben als Folge des Entscheides die Energiepreise für die Kundschaft unverändert.