Fragen und Antworten

Abfall

Die Abfallgrundgebühr wird in Zusammenhang mit den Grundgebühren der Elektrizität erhoben. Eine Befreiung von der Bezahlung der Grundgebühren für Strom und Abfall kann nur erreicht werden, wenn der Stromzähler vorübergehend demontiert wird. Dies ist jedoch erst sinnvoll, wenn während mindestens 6 Monaten auf den Strombezug verzichtet wird.

Ergänzende Informationen bei der Abfallentsorgung.

CO2-Abgabe

Auf der Rechnung wird die Menge an fossilen Brennstoffen ausgewiesen, die in der Bezugsperiode für Gas, Fernwärme und Energie-Contracting eingesetzt worden ist. Die entsprechenden Abgabesätze sowie die mit der CO2-Abgabe belastete Brennstoffmenge sind auf der Rechnung aufgeführt, ebenso ist der Betrag der CO2-Abgabe in Franken und Rappen angegeben.

Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe nach Bundesgesetz. Sie wird bereits beim Import von Erdgas und Heizöl erhoben. Die Energieversorger müssen die CO2-Abgabe gemäss Gesetz 1:1 der Kundschaft weiterbelasten. Damit soll beim Verbraucher ein Lenkungseffekt erzielt werden (geringerer Verbrauch). Stadtwerk Winterthur verrechnet der Kundschaft die CO2-Abgabe direkt mit der Energierechnung.

Zur CO2-Reduktion haben Parlament und Bund als Lenkungsabgabe die Einführung der so genannten CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffen (Öl, Erdgas, Kohle etc.) beschlossen. Sie soll zum sparsameren Einsatz dieser Energien beitragen. Der Auslöser für die Einführung war, dass die effektiven CO2-Emissionen der Brennstoffe 2006 über dem vom Bund definierten Ziel lagen und somit die im Zusammenhang mit dem Kyoto-Protokoll gesteckten Zielen nicht erreicht wurden.

Die rechtlichen Grundlagen der CO2-Abgabe sind das CO2-Gesetz vom 8. Oktober 1999 sowie der Bundesbeschluss über die Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe sowie die Verordnung über die CO2-Abgabe.

Alle fossilen Brennstoffe werden bei der Einfuhr in die Schweiz mit der CO2-Abgabe belastet. Vorgesehen sind jedoch Rückerstattungen und Rückverteilung nach folgenden Vorgaben: Der gesamte Ertrag, abzüglich Administration und anderes, wird je etwa zur Hälfte an die Bevölkerung (via obligatorische Krankenkasse) und an die Wirtschaft (via AHV-Ausgleichskassen) zurück verteilt.

Weitere Informationen zur Abgabe finden Sie hier:

Fernwärme gilt zur Hälfte als erneuerbar, da diese Wärme quasi als Nebenprodukt bei der Verbrennung von Abfall anfällt und somit nicht extra CO2 emittiert. Wenn von der Kehrichtverwertungssanlage zu Spitzenzeiten nicht genügend Abwärme geliefert wird, kann es vorkommen, dass zusätzlich Erdgas oder Heizöl eingesetzt werden muss, um den Wärmebedarf zu decken. Über das Jahr gesehen macht der Einsatz fossiler Brennstoffe total ca. 10 Prozent aus.

Holzenergie ist CO2-neutral, da diese Wärme aus einem nachwachsenden Rohstoff erzeugt wird. Beim Wachstum nimmt der Baum genau so viel CO2 auf, wie später bei seiner Verbrennung entsteht. Zur Abdeckung von Bezugsspitzen (sehr kalte Wintertage) oder auch bei Revisionsarbeiten an den Holz-Heizkesseln kann es vorkommen, dass Heizöl als Brennstoff eingesetzt werden muss. Über das Jahr gesehen macht dies ca. 5 bis 15 Prozent aus.

Pro bezogene Kilowattstunde (kWh) Erdgas wird eine CO2-Abgabe erhoben. Der CO2-Abgabesatz ist auf der Energierechnung aufgeführt.
Die Belastung kann somit wie folgt berechnet werden:
Erdgas-Verbrauch in Kilowattstunden x CO2-Abgabesatz

Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom

Die selbst produzierte Energie kann am Ort der Produktion auch von mehreren Endverbrauchern genutzt werden. Dies betrifft z.B. Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude oder landwirtschaftliche Betriebe. Für den Eigenverbrauch müssen die Produktionsanlagen sowie die Endverbraucher am gleichen Netzanschluss angeschlossen sein.

Eine Eigenverbrauchslösung misst in einem Gebäude den Photovoltaik-Strom, der von den Wohnparteien verbraucht wird. Den Wohnparteien wird der verbrauchte Photovoltaik-Strom in Rechnung gestellt und der Betrag wird dem Photovoltaik-Eigentümer überwiesen.

Grundsätzlich ja. Es gibt keine Einschränkungen, wie der Verbraucher den selbst produzierten Strom nutzen soll. Voraussetzung für den Eigenverbrauch ist, dass Produktion und Verbrauch gleichzeitig erfolgen und dass die Energie der Energieerzeugungsanlage nicht über das öffentliche Netz zum Verbraucher fliesst.

Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Stromproduzent mit Endverbrauchenden in einer Liegenschaft. Deren Energiebezug erfolgt primär aus der Photovoltaik-Anlage (oder einer anderen Energieerzeugungsanlage)  einer Liegenschaft. Die Restmenge wird aus dem Stromnetz bezogen. Pro Partei erfolgt eine individuelle Abrechnung der bezogenen Energiemenge aus dem Netz und der Photovoltaik-Anlage. Wir bieten dazu die Mess- und Abrechnungsdienstleistung E-Abrechnung.Komfort an. Weitere Informationen zu EVG sind im Dokument Information Eigenverbrauchsgemeinschaft und Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, in der Information E-Abrechnung.Komfort sowie im Produkt- und Preisblatt E-Abrechnung.Komfort enthalten.

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen Eigentümer respektive Betreiber (Stromproduzent) der Photovoltaik-Anlage (oder einer anderen  Energieerzeugungsanlage) und den Endverbrauchenden. Im ZEV treten der Stromproduzent und alle Endverbrauchenden gegenüber uns als eine geschlossene Partei auf. Folglich beziehen sie alle dasselbe Stromprodukt zulasten einer einzigen Rechnung. Mehr erfahren Sie in der Information Zusammenschluss zum Eigenverbrauch.

Einspeisung von Photovoltaik-Strom

Die Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaik-Anlage ist Stadtwerk Winterthur fünf Arbeitstage im Voraus mittels einer Apparatebestellung an zu melden. Ohne diese Meldung darf die Photovoltaik-Anlage nicht ans Netz von Stadtwerk Winterthur angeschlossen werden. Wird die Anlage vor dem Einreichen der Apparatebestellung in Betrieb genommen, werden Mehraufwendungen nach Regieansatz in Rechnung gestellt und die eingespeiste Energie kann ohne Erhalt der Apparatebestellung nicht vergütet werden.

Energie, die nicht für den Eigenverbrauch benötigt wird, kann ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die Vergütung für die eingespeiste Energie richtet sich nach den aktuellen Einspeisetarifen oder einem mit uns abgeschlossenen Vertrag. Am Einspeiseort muss ein geeichtes Messinstrument montiert sein. Die Kosten für die Installation des Zählers sowie die Messung und die Bereitstellung der Messdaten gehen zu Lasten des Produzenten.

Hier finden Sie die Anmeldung für eine Eigenverbrauchsgemeinschaft.

Energierechnung

Der Grosse Gemeinderat von Winterthur hat am Ende 2016 beschlossen:

Gestützt auf § 32 Abs. 3 VAE wird ab 1. Januar 2017 auf den jährlichen Strombezug, basierend auf der Netznutzung, folgende Abgabe an das Gemeinwesen erhoben:

  • für die ersten 100 000 kWh Strom pro Abnahmestelle: 0,32 Rp/kWh für die Finanzierung des Förderprogramms Energie im Gebäudebereich.
  • für jede weitere kWh Strom 0,2 Rp./kWh (für die Finanzierung des Förderprogramms Energie im Gebäudebereich).

Die Abfallgrundgebühr wird in Zusammenhang mit den Grundgebühren der Elektrizität erhoben. Mehr Infos zur Abfallgrundgebühr erhalten Sie beim Departement Bau, Abfalltelefon.

Es gibt verschiedene Zahlungsmöglichkeiten. Lesen Sie mehr beim Kundendienst.

Die Energierechnungen werden jeweils für 3 Monate verschickt. Abweichungen von mehr als ca. 5 Prozent im Vergleich zur Vorjahresperiode sollten genauer unter die Lupe genommen werden. Zu berücksichtigen sind hier die Nutzergewohnheiten, evtl. Mieterwechsel, Jahreszeiten, Wettereinflüsse, etc. Aber auch defekte oder alte Geräte führen zu erhöhtem Verbrauch von Energie und Wasser. Gerne sind wir Ihnen bei der Beurteilung Ihrer Rechnung behilflich.

Förderprogramm Energie Winterthur

Nein, die Förderung ist nicht an eine Umsetzung der empfohlenen Massnahmen gekoppelt. Ziel der Förderung ist es, dass Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen über den Zustand ihres Gebäudes und über sinnvolle Massnahmen informiert sind.

Beratung Einfamilien- und Mehrfamilienhaus
Diese Beratungen decken die Themen Heizung, Warmwasseraufbereitung, Gebäudehülle, Haustechnik, Beleuchtung, erneuerbare Energie, Fördergelder sowie Stromeffizienz ab. Sie eignen sich in den meisten Fällen, um sich einen Überblick über den Zustand der Immobilie zu verschaffen. Ab vier Wohneinheiten handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus und die Mieter und Mieterinnen werden kostenlos dazu beraten. Weitere Informationen auf der Seite Energieberatung Stadtwerk Winterthur.

 

Gebäudecheck, GEAK
Wenn davon ausgegangen wird, dass keinerlei Anpassungen an der Gebäudehülle oder an der Haustechnik notwendig sind und aus anderen Gründen ein GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) für das Gebäude gewünscht wird, ist der Gebäudecheck die richtige Wahl.

 

Gebäudestrategie, GEAK Plus
Wenn vermutet wird, dass Optimierungsmassnahmen an der Gebäudehülle oder an der Haustechnik notwendig sind, wird die Beratung «Gebäudestrategie» empfohlen. In dieser Beratung werden auch Investitionskosten geschätzt, Energieeinsparungen berechnet und Möglichkeiten der Förderung aufgezeigt. In bis zu drei auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Vorgehensvarianten werden ein mögliches Vorgehen und ein sinnvoller Ablauf zu einer Erneuerung skizziert. Falls Fördergelder vom Kanton von mehr als 10 000 Franken beantragt werden, ist ein GEAK Plus vorzuweisen. Weitere Informationen auf der Starte-Website, die Beraterliste auf der GEAK-Website

 

Heizungsersatz
Beim Ersatz eines Heizsystems empfiehlt Stadtwerk Winterthur in den meisten Fällen, die Lösung im Kontext des Gebäudes als Gesamtsystem zu betrachten. Die optimale Beratung dazu finden Sie auf der Seite Energieberatung Stadtwerk Winterthur. Die Produkte «Beratung Einfamilienhaus» und «Beratung Mehrfamilienhaus» decken den Heizungsersatz optimal ab und geben einen erweiterten Überblick über das Gesamtgebäude.

 

Mieterberatung
Die Beratung für Mieter deckt die Themen Beleuchtung, Stromverbrauch und Haushaltgeräte ab. Zudem werden Informationen zu Heizverhalten, Warmwasserverbrauch und Lüftung abgegeben. Weitere Informationen auf der Seite Energieberatung Stadtwerk Winterthur.

Beim Gebäudeprogramm besteht seit April 2011 die Regel, dass eine Förderung minimal 3000 Franken betragen muss. Ansonsten werden keine Fördergelder entrichtet. Im Falle von Reihenhäusern, Stockwerkeigentum und weiteren spezifischen Situationen können gemeinsame Anträge gestellt werden. In jedem Fall ist das Vorgehen vorgängig mit dem Gebäudeprogramm abzuklären.

Ein Fördergesuch muss auf jeden Fall vor Baubeginn beim Förderprogramm Energie Winterthur eingereicht werden, auch wenn eine Förderbestätigung des Gebäudeprogramms noch aussteht. Nach Einreichen des Förderantrags beim Förderprogramm Energie Winterthur kann mit den Bauarbeiten auf eigenes Risiko begonnen werden. Die Gesuchsbearbeitung erfolgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen inklusive Förderzusage des Gebäudeprogramms.

Die Anmeldung muss im Normalfall vor Baubeginn erfolgen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls die Bauarbeiten schon begonnen haben.

Im Dokument «Wegleitung Gesuchsformular» sind auch Angaben zu den Detailregelungen des Gebäudeprogramms verfügbar.

 

Photovoltaik

Der aktuelle Tarif ist im Dokument «Tarifsammlung Strom», Absatz: «Weitere Tarife / Einspeisung elektrischer Energie» zu finden.
  • 2023: mit HKN im Niedertarif 13 Rp/kWh, Hochtarif: 14 Rp/kWh
  • 2024: mit HKN Einfachtarif 17.34 Rp/kWh
Der Vorteil liegt darin, dass Stadtwerk Winterthur während des ganzen Jahres einen garantierten Rückliefertarif vergütet. Als Fotovoltaik-Besitzer haben Sie somit Planungssicherheit und sind keinen unvorhersehbaren Schwankungen des Marktes unterworfen. Dies ist insbesondere in den Sommerquartalen wichtig, wenn die Photovoltaik eine hohe Produktion erzielt und die Marktpreise normalerweise tiefer sind als in den Winterquartalen.

Um eine Photovoltaik-Anlage möglichst kosteneffizient zu betreiben, sollte der selbst produzierte Strom durch mehrere Parteien genutzt werden. Beziehen mehrere Parteien den selbst produzierten Strom, ist die Messung und Abrechnung von Eigenverbrauch und Rückspeisung komplexer. Stadtwerk Winterthur bietet dafür die Dienstleistung e-Abrechnung.Komfort an. Sie beinhaltet die Messung des individuellen Stromverbrauchs in der Eigenverbrauchsgemeinschaft und die separate Abrechnung pro Partei.

Melden Sie sich beim Fremdanbieter. Dieser wird den Wechselprozess in Gang setzen und sich mit Stadtwerk Winterthur in Verbindung setzen.
Seitens Stadtwerk Winterthur entstehen keine Kosten.
Ja, eine Wiederaufnahme der Rücklieferung Ihrer Anlage an Stadtwerk Winterthur ist mit einer Ankündigung per E-Mail an  möglich. Der definitive Lieferantenwechsel zu Stadtwerk Winterthur wird jedoch erst ausgeführt, wenn wir von Ihrem jetzigen Energieabnehmer ein offizielles Schreiben bzw. eine E-Mail «Einstellen des Datenversands per xxx» erhalten. Bis dahin können seitens Stadtwerk Winterthur keine aktiven Tätigkeiten bezüglich Lieferantenwechsel ausgeführt werden.

Gas

Die Versorgungssicherheit mit Gas in der Schweiz und somit auch Winterthur ist derzeit nicht eingeschränkt.

 

Da die Schweiz über keine eigenen Erdgasvorkommen oder grössere Speicherkapazitäten im Inland verfügt, ist sie von Importen aus dem Ausland abhängig und direkt betroffen. Aus diesem Grund setzt sich die Gasbranche für Speicher­kapazitäten im Ausland ein. Die Versorgungslage wird überwacht, mehr Informationen finden Sie im Energiedashboard des Bundesamtes für Energie.

Falls in der Schweiz eine Gasmangellage eintritt und diese von der Gasbranche nicht mehr mit marktwirtschaftlichen Massnahmen behoben werden kann, greift das Bundesamt für die wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) lenkend ein. Diese erlässt die notwendigen Bewirtschaftungsmassnahmen.

 

In einer Gasmangellage gibt es Gas, aber zu wenig. In einem ersten Schritt würde der Bund die Konsumentinnen und Konsumenten mittels Sparappellen aufrufen, den Gasverbrauch zu reduzieren. Gleichzeitig kann der Bund den Firmen mit sogenannten Zweistoffanlagen die Umstellung von Gas auf Heizöl vorschreiben. Als weiteren Schritt werden Anlagen kontingentiert. Von den Kontingentierungen sind alle Anlagen betroffen, die nicht zu den geschützten Verbrauchern (bspw. Privathaushalte, Spitäler, Blaulichtorganisationen, Energie- und Wasserunternehmen) zählen.

Das CO2-neutrale Biogas stammt aus eigenen oder qualitätsgeprüften Vergärungsanlagen im In- und Ausland. Das Erdgas stammt aus dem Ausland. Den Herkunftsmix des gesamten in die Schweiz importierten Erdgases finden Sie auf der Website des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie.

Seit Beginn der Ukraine-Krise Ende Februar hat Stadtwerk Winterthur diverse alternative Beschaffungsmöglichkeiten für Erdgas geprüft. Seit Juni 2022 stammt das beschaffte Erdgas vollständig aus westeuropäischen Staaten und nicht mehr aus Russland. Das Biogas in den Produkten stammt seit jeher aus nicht-russischen Quellen, es besteht zu 100 % aus erneuerbarem Biogas aus Winterthur oder aus dem europäischen Ausland. 

Gasprodukt jetzt wechseln

Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen Sie selber aktiv werden und bei der Verwaltung bzw. der Eigentümerschaft nach dem für die Liegenschaft bestellten Gasprodukt fragen. Einen anderen Weg gibt es leider nicht. Sie haben das Recht, Einsicht in die für die Nebenkostenabrechnung einfliessenden Rechnungen (somit auch die Energierechnungen) zu erhalten. Diese muss bei der Verwaltung oder der Eigentümerschaft eingefordert werden.

Besitzende von Zweistoff-Heizungen (Öl und Gas) haben einen attraktiven Gaspreis. Der Grund dafür: Bei Bedarf können wir diese Kundschaft von Gas auf Öl umschalten. Das kann der Fall sein bei sehr kalter Witterung oder bei Lieferengpässen von Gas. 

 

Es ist notwendig, die Funktionalität der Heizung regelmässig zu prüfen und sicherzustellen, dass der Ersatz-Heizöltank gefüllt ist. Gemäss Vertrag empfehlen wir diesen Kundinnen und Kunden einen Vorrat von mindestens 10 Prozent des Jahresverbrauchs.

Mit der Wahl Ihres Gasproduktes entscheiden Sie, wie ökologisch das Gas ist, das Stadtwerk Winterthur für Sie einkauft. Stadtwerk Winterthur kauft Zertifikate für Biogas und CO2-Kompensationszertifikate für Erdgas. Das CO2-neutrale Biogas stammt aus eigenen oder qualitätsgeprüften Vergärungsanlagen. Für jede Kilowattstunde CO2-kompensiertes Erdgas werden Zertifikate mit « The Gold Standard» eingekauft. Damit gleicht Stadtwerk Winterthur den CO2-Ausstoss aus, der beim Verbrennen von Erdgas freigesetzt wird. Physisch fliesst ein Gasgemisch im Gasnetz. Alle Gaskundinnen und -kunden werden mit diesem Gasgemisch beliefert.

Neukundinnen und -kunden erhalten das Produkt E-Gas.Bronze zugeteilt.

Treibhausgase wie beispielsweise Kohlenstoffdioxid (CO2) kennen keine Ländergrenzen. Klimaschutz zu betreiben ist ein globales Thema. Die CO2-Kompensation ist - neben anderen wichtigeren Massnahmen wie Vermeidung oder Reduktion von CO2 - ein Klimaschutz-Instrument. Für die Energieversorgung entstehen bei der Produktion von Strom oder dem Verbrennen von Erdgas direkte und indirekte CO2-Emissionen. Über spezielle Klimaschutzprojekte können diese Emissionen an dafür geeigneten Orten auf der Welt eingespart werden. Für die Klimaschutzprojekte werden Zertifikate gutgeschrieben. Jedes Zertifikat entspricht dabei einer bestimmten Menge CO2. Stadtwerk Winterthur achtet bei der Auswahl von geeigneten Klimaschutzprojekten auf anerkannte Qualitätsstandards.

Alle Gasprodukte von Stadtwerk Winterthur (E-Gas.Gold, E-Gas.Silber, E-Gas.Bronze, E-Gas.Weiss) bestehen teilweise oder vollständig aus Biogas.

Das kantonale Energiegesetz ist im September 2022 in Kraft getreten. Gas soll nur noch in Ausnahmefällen für Gebäudewärme eingesetzt werden. Daher wird sich die Gasversorgung aus vielen Teilen der Stadt Winterthur zurückziehen. Der kommunale  Energieplan hat dies entsprechend berücksichtigt. Die Gaskundinnen und -kunden können mit einem Nutzungshorizont von etwa 10 Jahren rechnen. Hat Ihre Gasheizung ihre Lebensdauer erreicht, ist es sinnvoll, sie durch ein Heizsystem mit erneuerbarer Energie zu ersetzen.

Der Ersatz einer Gas- oder Ölheizung wird seit September 2022 (siehe kantonales Energiegesetz) nicht mehr bewilligt. Die Reparatur von Einzelteilen ist jedoch weiterhin erlaubt.

Ist Ihre Öl- oder Gasheizung defekt und Ihre Liegenschaft kann erst in  2-3 Jahren an einen Wärmeverbund anschliessen (betrifft P-Gebiete, wie auch einige V-Gebiete gemäss kommunalem Energieplan), empfiehlt es sich, Ihre Heizung reparieren zu lassen und so die Zeit zu überbrücken, bis ein Anschluss an das Wärmenetz möglich ist.

Für die Umstellung auf eine Heizung mit erneuerbarer Energie erhalten Sie verschiedene Förderbeiträge. Eine Übersicht finden Sie auf energiefranken.ch. Der Kanton Zürich führt das Gebäudeprogramm wie auch das Programm starte-zh. Der Kanton Zürich übernimmt auch die Kosten der Beratung «erneuerbar Heizen». Sie erhalten Lösungsvorschläge für den Ersatz Ihrer Gasheizung. Ein kurzer Schlussbericht zeigt Ihnen, wie viele CO2-Emissionen und Kosten Sie dank einer erneuerbaren Heizung einsparen können.

 

In der Stadt Winterthur erhalten Sie zusätzliche Förderbeiträge für die Sanierung der Gebäudehülle vom Förderprogramm Energie Winterthur,  wenn Sie vom Gebäudeprogramm des Kantons Zürich schon Beiträge erhalten.

 

Der kommunale Energieplan ist eine planerische Grundlage, die regelt, wo welche leitungsgebundenen Wärme-Energien möglichst ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden. Gas soll dort eingesetzt werden, wo es volkswirtschaftlich am sinnvollsten ist: Gas als Gebäudewärme soll ersetzt werden. Der kommunale Energieplan hat dies entsprechend berücksichtigt.

Falls zum Zeitpunkt der Stilllegung des Gasnetzes noch nicht alle Gasgeräte oder –leitungen das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, hat die Kundschaft Anrecht auf eine Restwertentschädigung. Geregelt wird diese in der Vollzugsverordnung zur Verordnung über die Abgabe von Gas (VVAG). Die Lebensdauer von Gasgeräten beträgt 20, diejenige von Gasleitungen 40 Jahre.

Die Details zur Restwertentschädigung finden Sie hier.

Der kommunale Energieplan gibt darüber Auskunft. Steht der Ersatz einer fossilen Heizung an, lohnt es sich, eine Beratung «erneuerbar Heizen» in Anspruch zu nehmen. Ihnen werden die für Ihren Standort möglichen Alternativen aufgezeigt: Je nachdem, wo das Gebäude liegt, kommt ein Anschluss an die Fern- oder Quartierwärme, eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung in Frage. Sie erhalten Lösungsvorschläge für den Ersatz Ihrer Gasheizung. Ein kurzer Schlussbericht zeigt Ihnen, wie viele CO2-Emissionen und Kosten Sie dank einer erneuerbaren Heizung einsparen können. Die Kosten der Beratung werden vom Förderprogramm des Kantons Zürich übernommen. Mehr Details dazu finden Sie auf der Themenseite "Wärme".

Erdgas ist von Natur aus geruchlos. Darum wird ihm ein Geruchsstoff beigemischt. Falls einmal Erdgas austreten sollten, ist dies am typischen Geruch zu erkennen. 

 

Vorgehen

  • Alle Fenster und Türen öffnen und für Durchzug sorgen.
  • Offenes Feuer vermeiden, nicht rauchen. Kein Feuerzeug, keine elektrischen Schalter, Klingeln oder Telefone benutzen. Keine elektrischen Stecker ziehen.
  • Alle Hahnen an Gaszählern und Gasgeräten schliessen.
  • Die anderen Hausbewohner vom Geruch fernhalten.
  • Von einem Telefonanschluss ausserhalb des Hauses den Pikettdienst von Stadtwerk Winterthur (0800 84 00 84), die Polizei (117) oder Feuerwehr (118) benachrichtigen.
  • Bei der Hauseingangstüre auf den Pikettmeister warten.

Erdgas ist von Natur aus geruchlos. Darum wird ihm ein Geruchsstoff beigemischt. Falls einmal Erdas austreten sollten, ist dies am typischen Geruch zu erkennen. 

 

Vorgehen

  • Alle Fenster und Türen öffnen und für Durchzug sorgen.
  • Offenes Feuer vermeiden, nicht rauchen. Kein Feuerzeug, keine elektrischen Schalter, Klingeln oder Telefone benutzen. Keine elektrischen Stecker ziehen.
  • Alle Hähne an Gaszählern und Gasgeräten schliessen.
  • Die anderen Hausbewohner vom Geruch fernhalten.
  • Von einem Telefonanschluss ausserhalb des Hauses aus den Pikettdienst von Stadtwerk Winterthur (Tel. 0800 84 00 84), die Polizei (Tel. 117) oder die Feuerwehr (Tel. 118) benachrichtigen.
  • Bei der Hauseingangstüre auf den Pikettmeister warten.

In kalten Jahren wird automatisch mehr Heizenergie verbraucht als in relativ warmen. Um dennoch einen Vergleich der jährlich verbrauchten Heizenergie zu ermöglichen, wird anhand der Heizgradtage die temperaturbedingte Schwankung berechnet. Dazu wird an jedem Heiztag - einem Tag mit einer Tagesmitteltemperatur von weniger als 12 Grad Celsius - erhoben, um wie viel die gemessene Aussenlufttemperatur von der Innenlufttemperatur (20 Grad Celsius) abweicht. Die Summe dieser Differenz ergibt die Heizgradtage.

Der Brennwert ist eine physikalische Grösse und benennt den Wärmeinhalt eines Kubikmeters Gas. Für den Umrechnungsfaktor werden neben dem Brennwert der Gasdruck am Zähler, die durchschnittliche Gastemperatur und der barometrische Druck berücksichtigt.

Auf der Energierechnung von Stadtwerk Winterthur ist der Umrechnungsfaktor unter dem Begriff «Faktor» aufgeführt. 

Der Umrechnungsfaktor ist keine konstante Grösse. Gas ist ein Naturprodukt, dessen Methangehalt schwankt. Deshalb wird der Brennwert überwacht und sofern nötig einmal jährlich auf den 1. Juli angepasst. Diese Anpassung hat jedoch keinen Einfluss auf den Gaspreis. Je höher der Brennwert, desto weniger Gasvolumen wird benötigt, um dieselbe Wärmeleistung zu erhalten. Ein steigender Brennwert bewirkt eine sinkende Menge. Die Formel lautet: m3 x Brennwert = kWh.

Glasfaser/Telekom

Im Glasfaser-Shop sehen Sie erst die Angebote. Im zweiten Schritt können Sie Ihre Adresse eingeben und sehen dann, ob Glasfaser für Ihre Liegenschaft verfügbar ist.

Die Erschliessung im Zug des flächendeckenden Glasfasernetzes ist vorerst bis in den Keller einer Liegenschaft fertiggestellt worden.

Wird ein Internet-, Fernseh- oder Telefonie-Abonnement über Glasfaser bestellt, wird ein Installateur aufgeboten, der das Kabel über die Steigzone bis in die Wohnung zieht. Die Glasfaser-Steckdose wird meist neben Telefon- und Kabelanschluss installiert.

 

Wenn Ihre Wohnung schon erschlossen ist, können Sie die Nummer auf der Glasfaser-Steckdose bei Ihrer Abonnementsbestellung angeben. Ist Ihre Liegenschaft erst bis in den Keller erschlossen und Sie haben noch keine Glasfaser-Steckdose installiert, müssen Sie etwas mehr Zeit einrechnen.

 

Prüfen Sie die Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihrer bestehenden Verträge. Im Glasfaser-Shop finden Sie die verschiedenen Angebote und können direkt ein Abonnement bestellen. Die Fachleute unserer Glasfaser-Kundenberatung beraten Sie gerne, welches Angebot am besten passt.

 

Sobald Sie ein Internet-, TV oder Telefonie-Abonnement über Glasfaser bestellt haben, wird ein Installateur aufgeboten, der Ihnen die Glasfaser-Steckdose montiert. Bei bestehendem freien Kabelkanal bis in die Wohnung ist die Installation der Glasfaser-Steckdose für die Besitzenden von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern kostenlos.

Ein Anschluss an das Glasfasernetz steigert den Wert Ihrer Liegenschaft und ermöglicht der Eigentümer- sowie der Mieterschaft die freie Wahl aus verschiedenen Internet-, TV oder Telefonie-Abonnements über Glasfaser, die besonders leistungsfähig ist.

Im Rahmen des Ausbaus des flächendeckenden Glasfasernetzes sind über 98 Prozent aller Liegenschaften auf dem Stadtgebiet von Winterthur angeschlossen worden. Voraussetzung ist, dass die Hauseigentümerin oder der -eigentümer einen Hausanschlussvertrag mit der Betreiberin des Glasfasernetzes abgeschlossen hat.

 

Die rund 2 Prozent der Liegenschaften, die nicht im Zug des flächendeckenden Glasfasernetzes erschlossen werden, liegen in ländlich besiedeltem Gebiet. Diese werden nach Möglichkeit bei Synergien mit anderen Leitungsbauten erschlossen.

Im Vergleich zur Kupfer- oder Koaxialtechnologie kann die Glasfaser fast unbeschränkt Daten übertragen, symmetrisch für Up- oder Download. Ausserdem führt die Glasfaserleitung in Winterthur direkt in jede Wohn- oder Gewerbeeinheit. Der Platz für die zu übertragenden Daten müssen somit nicht mit anderen Nutzern in der gleichen Liegenschaft geteilt werden.

 

Auf dem Glasfasernetz von Stadtwerk Winterthur bieten viele verschiedene Serviceprovider Abonnemente an, so dass die Kundschaft eine grosse Auswahl zu attraktiven Preisen zur Verfügung hat.

Stadtwerk Winterthur vermietet die Glasfaser an verschiedene Serviceprovider, die der Kundschaft Internet-, TV- und Telefonie-Abonnements anbieten. Aus verschiedenen Angeboten (z.B. im Glasfaser-Shop) kann die Kundschaft das Passende aussuchen.

Haben Sie Fragen, welches Abonnement am besten zu Ihnen passt? Die Fachleute der Glasfaser-Kundenberatung geben Ihnen gerne auch telefonisch Auskunft.

Ja, mit der Bestellung von Angeboten bei Serviceprovidern, die mit Stadtwerk Winterthur zusammenarbeiten, leisten Sie einen Beitrag zur Amortisation des Kredites, den die Stimmbevölkerung 2012 für den Ausbau des flächendeckenden Glasfasernetzes bewilligt hat.

Stadtwerk Winterthur hat sich am Bau des Glasfasernetzes beteiligt, damit die für eine Stadt lebenswichtige Infrastruktur unter städtischer Kontrolle bleibt.

Herkunftsnachweise (HKN)

Herkunftsnachweise sind digitale Zertifikate, auf denen unter anderem der Zeitpunkt, der Ort und die Art und Weise der Stromerzeugung dokumentiert werden. Pro erzeugter Kilowattstunde wird ein Herkunftsnachweis (HKN) erstellt. Wenn Anlagen aus erneuerbaren Energien Strom erzeugen, dann ist es auf den HKN vermerkt. Stromlieferanten können mit den HKN gegenüber ihren Kundinnen und Kunden die Herkunft des gelieferten Stroms deklarieren.
Um von einer Herkunftsnachweis-Vergütung zu profitieren, muss folgendes erfüllt sein:
  • Die Produktionsanlage muss im System der Pronovo AG registriert und beglaubigt sein (siehe: «Wie kann ich meine Anlage beglaubigen lassen? »).
  • Nachdem die Beglaubigung der Produktionsanlage abgeschlossen ist, erhalten Sie von Pronovo AG ein Bestätigungsmail, dass der HKN freigeschaltet worden ist.

Für Produktionsanlagen mit mehr als 30 Kilovoltampere (kVA) muss immer ein HKN erfolgen. Bei Anlagen mit weniger als 30 kVA muss der Herkunftsnachweis (HKN) nur für diejenige Strommenge erfolgen, die nicht selber verbraucht, sondern ins Netz eingespeist wird.

Die Beglaubigung Ihrer Anlage können Sie im Kundenportal von Pronovo beauftragen. Viele PV-Installationsfirmen übernehmen dies nach der Installation für ihre Kunden.
Die Pronovo AG ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen. Bei dieser Tätigkeit ist sie der Aufsicht des Bundesamtes für Energie (BFE) unterstellt.
Kontakt: 
Kundendienst Pronovo
Tel.: 0848 014 014
E-Mail:
Die Abnahme der HKN beruht auf einer gegenseitigen Freiwilligkeit. Deshalb wird ein Abnahmevertrag dafür erstellt. Die Abnahme kann nur erfolgen, wenn die Pronovo AG die HKN ausgestellt hat. Es ist zwingend notwendig, dass die Bestätigung der Freischaltung vorliegt, damit die Abnahme der HKN erfolgen kann.

Wenn die physikalische Stromlieferung an Stadtwerk Winterthur erfolgt, gewährt Stadtwerk Winterthur im 2023/2024 zur Basisvergütung zusätzlich eine HKN-Vergütung von 2.5 Rp./kWh.

Stadtwerk Winterthur kauft die HKN nur von Produzenten im Netzgebiet der Stadt Winterthur.

Der Verkauf der HKN an Stadtwerk Winterthur ist freiwillig.

Zuerst müssen die HKN von der Pronovo AG ausgestellt werden, bevor Stadtwerk Winterthur diese abnehmen und vergüten kann. Die Bearbeitungszeit bei der Pronovo AG beträgt zurzeit 3-4 Monate. Die HKN-Vergütung wird nicht rückwirkend ausbezahlt. 

Nein, dies ist nicht möglich. Wenn Sie die Energie an einen Fremdanbieter verkaufen, kündigt Stadtwerk Winterthur den Abnahmevertrag für die Herkunftsnachweise (HKN) und nimmt die HKN folglich nicht mehr ab.

Smart Meter

Ein Smart Meter, oder übersetzt ein intelligenter Stromzähler, ist ein elektronischer Zähler für den Stromverbrauch. Smart Meter werden aus der Ferne ausgelesen. Sie erfassen sogenannte Lastgangwerte, d.h. Energieverbrauchsdaten über eine bestimmte Zeitspanne hinweg (alle 15 Minuten). So bilden Smart Meter den zeitlichen Verlauf des Energieverbrauchs ab.

In der ganzen Schweiz müssen die Netzbetreiber Smart Meter einführen. Auch wir haben diese Bundesvorgabe zu erfüllen: Gemäss Stromversorgungsverordnung müssen bis Ende 2027 insgesamt 80 Prozent der Messeinrichtungen für Elektrizität intelligent sein. Die restlichen 20 Prozent sind am Ende ihrer Funktionstauglichkeit durch intelligente Messeinrichtungen zu ersetzen. In ganz Winterthur muss also auf Smart Meter umgerüstet werden.

 

Smart Meter sind wichtige Hilfsmittel, um die Energieströme im Stromnetz künftig berechnen zu können. Dies wird immer komplexer angesichts der vermehrt dezentralen und wetterabhängigen Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne oder Wind. Durch die Übertragung von Lastgängen können Smart Meter helfen, Schwankungen von Stromverbrauch und Stromproduktion zu erkennen. Diese beiden Komponenten müssen sich immer die Waage halten, damit die Netzspannung stabil und die Stromversorgung gesichert ist.

 

Um Synergien zu nutzen, ersetzen wir zudem die Fernwärmezähler sowie die Mehrheit der Gas- und Wasserzähler durch neue Messgeräte. Diese werden per Kabel mit den Smart Metern verbunden, sodass sie ebenfalls fernausgelesen werden können.

Die in der Stromversorgungsverordnung definierte Quote von 80 Prozent intelligenten Stromzählern erreichen wir im gesetzlich vorgeschriebenen Jahr 2027. Die restlichen 20 Prozent der Stromzähler werden voraussichtlich bis Ende 2030 umgerüstet.

Um Synergien zu nutzen, ersetzen wir nebst den Stromzählern auch die Fernwärmezähler sowie die Mehrheit der Gas- und Wasserzähler durch neue Messgeräte. Diese werden per Kabel mit den Smart Metern (intelligenten Stromzählern) verbunden, sodass sie ebenfalls fernausgelesen werden können.

 

Die Einführung der Smart Meter sowie der fernauslesbaren Gas-, Wasser- und Fernwärmezähler erfolgt nicht gebietsweise. Stattdessen erfolgt sie nach einer Planung, die die gesetzlichen Eichfristen berücksichtigt – also wann die Zähler gemäss Gesetz sowieso überprüft werden müssen. Innerhalb dieser Planung legt eine Software nach Kriterien wie beispielsweise Standort der Liegenschaft oder Zugänglichkeit zu den Zählern fortlaufend fest, welche Zähler wann ersetzt werden. Aus diesem Grund kann nicht bereits jetzt vorhergesagt werden, wann welche Liegenschaft Smart Meter und gegebenenfalls neue Wasser- und Gas-/Fernwärmezähler erhält. Wenn möglich, ersetzen wir die Stromzähler zusammen mit den Gas- und Wasserzählern, sodass nur einmal ein Zählermonteur bei Ihnen vorbeikommt. Die Fernwärmezähler werden separat ausgewechselt, da es viel weniger Fernwärmezähler als Strom-, Gas- und Wasserzähler gibt und da sie eine kürzere Eichfrist haben. Wir informieren Sie jeweils rechtzeitig, wenn einer oder mehrere Zähler in Ihrer Liegenschaft ausgewechselt werden.

Beim Ersatz der herkömmlichen Stromzähler gibt es in der Regel einen Stromunterbruch von etwa 15 bis 20 Minuten.

Die Ablesung Ihres Energieverbrauchs erfolgt mit den Smart Metern aus der Ferne, d.h. es kommt kein Zählerableser mehr bei Ihnen vorbei. Diejenigen Kundinnen und Kunden, die bis anhin eine Zählerkarte ausgefüllt haben, sind mit den Smart Metern davon befreit.

 

Ihr Energieverbrauch wird wie bis anhin alle drei Monate verrechnet. Allerdings verschiebt sich bei der Umstellung auf Smart Meter bei den meisten Kundinnen und Kunden die Rechnungsperiode nach vorne oder nach hinten. Zudem ist es möglich, dass die Rechnungsperiode der ersten Energierechnung nach der Umstellung auf Smart Meter etwas länger oder kürzer ausfällt als drei Monate.

 

Auf der Energierechnung werden nach dem Wechsel auf Smart Meter keine Zählerstände mehr aufgeführt, sondern lediglich die Energieverbrauchswerte. Sie können die Zählerstände aber wie bis anhin auf dem Display des Smart Meters ablesen.

 

Mit Smart Metern wird Ihr Energieverbrauch als Lastgang erhoben, d.h. als Energieverbrauchswerte über eine bestimmte Zeitspanne hinweg (alle 15 Minuten). Der Lastgang wird einmal täglich von uns fernausgelesen. Ihre Lastgangdaten können Sie dereinst auf unserem digitalen Kundenportal einsehen. Durch die Erhebung von Lastgangwerten ermöglichen Smart Meter, den eigenen Energieverbrauch jederzeit im Blick zu haben und das individuelle Verbrauchsverhalten bei Bedarf zu verbessern.

Wir halten alle gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Datenschutz ein (Bundesgesetz über den Datenschutz, Stromversorgungsgesetz und Stromversorgungsverordnung). Auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmungen hat die Elektrizitätsbranche zudem Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen erarbeitet. Wir halten uns an diese Richtlinien und haben Fragen bezüglich Datenschutz und Datensicherheit mit der Datenaufsichtsstelle der Stadt Winterthur geklärt.

 

Die Energieverbrauchsdaten werden generell ausschliesslich in nicht personenbezogener Form für die gesetzlich vorgeschriebenen Zwecke wie die Netzplanung oder den stabilen Netzbetrieb genutzt. Für die Energierechnung und das dereinstige Kundenportal werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die personenbezogenen Daten genutzt.

Um die Kundschaft nicht unnötiger Strahlenbelastung auszusetzen und gleichzeitig eine möglichst störungsfreie Kommunikation der Zähler zu erreichen, verwenden wir in der Regel Kabelverbindungen für die Übertragung der Energieverbrauchsdaten. Verbindungen über Mobilfunk (4G) werden lediglich bei rund fünf Prozent der gesamten Infrastruktur eingesetzt.

 

Die elektromagnetische Strahlung (Elektrosmog) der intelligenten Stromzähler ist zudem um ein Vielfaches tiefer als die gesetzlich erlaubten Grenzwerte. Jeder Haarföhn, Staubsauger oder Computer erzeugt eine grössere Strahlenbelastung.

Störungen

Rund um die Uhr können Sie für Störungen bei Strom, Wasser, Gas, Fernwärme, Glasfaser und Gasinstallationen unseren Störungsdienst unter 0800 84 00 84 anrufen.

Wenn Sie eine Störung in der Stromversorgung melden möchten, rufen Sie die Störungsnummer 0800 84 0084 an.

 

Störungen im Versorgungsnetz werden ausschliesslich durch Stadtwerk Winterthur behoben. Liegt eine Störung bei Installationen in Liegenschaften vor, führt die Firma ELPAG Elektrotechnik AG die Behebung im Auftrag von Stadtwerk Winterthur aus, sofern sie durch das Versorgungsnetz oder durch Arbeiten an diesem Netz verursacht worden sind. Für anders verursachte Störungen können Eigentümerinnen und Eigentümer einen Elektroinstallateur ihrer Wahl aufbieten.

Wenn Sie eine Störung der Gas- oder Wasserversorgung melden möchten, rufen Sie die Störungsnummer an: Tel. 0800 84 00 84.

 

Liegt eine Störung in einem Versorgungsnetz vor, wird sie durch Mitarbeitende von Stadtwerk Winterthur behoben. Störungsbehebung bei Installationen in Liegenschaften werden durch die Firma Engie ausgeführt, wenn Stadtwerk Winterthur einen Auftrag dazu erteilt. Der zuständige Pikettmeister von Stadtwerk Winterthur bietet die jeweils erforderlichen Fachpersonen auf.

 

Bei Störungen an Installationen von Liegenschaften, die nicht durch das Versorgungsnetz oder als Folge von Arbeiten von Stadtwerk Winterthur am Versorgungsnetz verursacht worden sind: Die Hauseigentümerschaft kann den Sanitärinstallateur ihrer Wahl aufbieten. Erteilt sie Stadtwerk Winterthur den Auftrag, werden die Arbeiten ausschliesslich durch die Firma Engie durchgeführt. Liegen Störungen dieser Art vor, trägt die Hauseigentümerschaft die Kosten für deren Behebung. Für Hausinstallationen ist gemäss der Verordnung über die Abgabe von Wasser der Stadt Winterthur die Hauseigentümerschaft verantwortlich und zuständig.

Strom

Die Versorgungssicherheit mit Strom in der Schweiz und somit auch Winterthur ist derzeit nicht eingeschränkt.

Ein sorgsamer Umgang mit Energie lohnt sich in jedem Fall. Tipps finden Sie auf der Seite Versorgungssicherheit.

 

Was bei der Versorgungssicherheit bei Strom mit einbezogen werden muss, ist die Versorgung mit Gas: Der Gasmarkt ist international eng mit dem Strommarkt verflochten. Gas wird in vielen europäischen Ländern benötigt, um Strom herzustellen. Kommt es zu Gaslieferengpässen, ist die Stromherstellung direkt betroffen und es kann eine Strommangellage eintreten. Die politischen Unsicherheiten in Europa aufgrund der Ukrainekrise, die geringe Verfügbarkeit grosser Kernkraftwerke in Frankreich und die Trockenheit der letzten Monate begünstigen das Risiko einer Strommangellage für die kommenden Wintermonate.

Der Energieverbrauch und die Energieeffizienz von Elektrogeräten werden auf der Energieetikette deklariert. Ein Gerät der Kategorie A++ verbraucht am wenigsten Energie. Mehr Informationen finden Sie beim Bundesamt für Energie.

Bitte melden Sie sich für die Zwischenablesung mindestens 10 Tage vor dem Umzugstermin per Online-Formular oder per Telefon bei Stadtwerk Winterthur. Bei fehlender Zwischenablesung müssen wir Ihnen die gesamte bezogene Energie bis zur nächsten Ablesung in Rechnung stellen. Es wird Ihnen also auch der Verbrauch des Nachmieters oder der Nachmieterin in Rechnung gestellt. Mittels Zwischenablesung müssen Sie lediglich die von Ihnen bis zu Ihrem Umzug effektiv bezogene Energie bezahlen.

Hochtarif: Mo bis Fr von 7 bis 20 Uhr

Niedertarif: Alle übrigen Zeiten

 

Sie entnehmen Ihrer Energierechnung, ob Ihnen Doppeltarif (Hoch- und Niedertarif) oder Einfachtarif verrechnet wird. Stadtwerk Winterthur stellt laufend die bisherigen Stromzähler auf intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter, um. Durch den Einsatz der Smart Meter ist keine Änderung der Installation mehr erforderlich, wenn von Einfach- auf Doppeltarif gewechselt wird. Möchte die Kundschaft von Einfach- auf Doppeltarif umstellen, kann sie sich via Kundendienst bei Stadtwerk Winterthur melden.


 

Die Strassenbeleuchtung der ganzen Stadt ist von der Abenddämmerung bis zur Morgendämmerung eingeschaltet. Ein Sensor misst die täglichen wetterabhängigen Unterschiede. Er schaltet die Lampen immer bei gleicher Helligkeit ein und aus.

Die Rundsteuerung erfolgt mittels Signale, die über das Stromnetz übertragen werden. Das Rundsteuersignal ermöglicht unter anderem die Umstellung von Hoch- auf Niedertarif und umgekehrt.

 

Die Schalthoheit der elektrischen Lasten (Boiler, Wärmepumpen etc.) liegt gemäss der Stromversorgungsverordnung (StromVV) des Bundes bei der Kundschaft. Das bedeutet, bestehende Rundsteuerungen können weiterhin angewendet werden, die Kundschaft kann jedoch jederzeit aus der Steuerung aussteigen. Denn viele Kundinnen und Kunden haben heute eigene smarte Lösungen wie Smarthome-Systeme, die ihnen viele Funktionen in der Steuerung des Verbrauchs und von Produktionen (PV-Anlagen) bieten. Eine Rundsteuerung ist demnach nicht mehr gefragt bzw. nicht mehr zeitgemäss. Der Betrieb einer Rundsteuerung ist zudem auch nicht mehr wirtschaftlich, da Stadtwerk Winterthur als Netzbetreiber immer weniger Lasten schalten kann.

 

Aus diesen Gründen bleibt die Rundsteuerung bis 1.1.2028 bestehen und wird danach abgeschaltet.

 

Weitere Informationen für Elektroinstallateur/innen unter Installationskontrolle Strom

Treibhausgase wie beispielsweise Kohlenstoffdioxid (CO2) kennen keine Ländergrenzen. Klimaschutz zu betreiben ist ein globales Thema. Die CO2-Kompensation ist - neben anderen wichtigeren Massnahmen wie Vermeidung oder Reduktion von CO2 - ein Klimaschutz-Instrument. Für die Energieversorgung entstehen bei der Produktion von Strom oder dem Verbrennen von Erdgas direkte und indirekte CO2-Emissionen. Über spezielle Klimaschutzprojekte können diese Emissionen an dafür geeigneten Orten auf der Welt eingespart werden. Für die Klimaschutzprojekte werden Zertifikate gutgeschrieben. Jedes Zertifikat entspricht dabei einer bestimmten Menge CO2. Stadtwerk Winterthur achtet bei der Auswahl von geeigneten Klimaschutzprojekten auf anerkannte Qualitätsstandards.

Wer keine Produktewahl trifft, erhält das Stromprodukt KlimaSilber. Wünschen Sie ein anderes Produkt, können Sie sich beim Kundendienst von Stadtwerk Winterthur melden. Ein Produktewechsel kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen auf Beginn einer neuen Verrechnungsperiode vorgenommen werden.

Vor einem geplanten Stromunterbruch (z.B. aufgrund von Bauarbeiten):

  • Prüfen Sie vor dem Unterbruch bei sämtlichen am Stromnetz angeschlossen Geräten und Installationen, welche Vorkehrungen zu treffen sind, um Schäden und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
  • Schalten Sie von Hand alle nicht benötigten elektrischen Geräte aus oder ziehen Sie den Netzstecker heraus. Beachten Sie, dass Geräte im Standby-Modus nicht abgeschaltet sind.
  • Kühlschränke und Tiefkühlgeräte müssen erst ab circa 6 Stunden Stromausfall ausgeräumt werden.
  • Besorgen Sie sich eine Taschenlampe, ein batteriebetriebenes Radio und Ersatzbatterien.
  • Löschen Sie alle Lampen.
  • Schliessen Sie sämtliche Programme Computer und speichern Sie Ihre Änderungen, schalten Sie den Computer aus.
  • Bringen Sie an der Liftanlage eine Tafel «ausser Betrieb» an.
  • Denken Sie auch an Alarmanlage, Telefonzentrale, Heizung, Aquarium, Terrarium, Tierhaltung, automatische Türen und Tore, Pumpen.
  • Informieren Sie ältere Personen und Kinder über den Stromausfall.

Während des Stromunterbruchs:

  • Arbeiten Sie nicht an elektrischen Anlagen, denn diese werden vielleicht früher als vorgesehen wieder unter Spannung gesetzt. Die Anlagen sind daher immer als unter Spannung stehend anzusehen.
  • Ziehen Sie für weitere Informationen ein Radio bei. Zum Empfang ist ein Batterie- oder ein Autoradio nötig.
  • Bei einem Stromunterbruch funktioniert das Telefonnetz maximal 4 Stunden ohne Strom und das Mobilfunknetz kann nach 30 Minuten ausfallen. Beachten Sie, dass Endgeräte mit Stromanschluss nicht funktionieren.
  • Halten Sie während des Unterbruchs Kühl- und Gefrierschrank geschlossen wegen des Kälteverlustes. Kühlschränke und Tiefkühlgeräte müssen erst ab circa 6 Stunden Stromausfall ausgeräumt werden.
  • Öffnen Sie bei kalter Witterung weder Fenster noch Türen wegen des Wärmeverlustes.

Nach dem Stromunterbruch:

  • Prüfen Sie Folgendes: Sind die Kochplatten und der Backofen ausgeschaltet? Funktionieren Heizung und Kühl- und Gefriergeräte noch? Sind nicht benötigte Lampen und Apparate ausgeschaltet?
  • Programmieren Sie Geräte mit Zeitautomatik neu (z.B. Kochherd, elektrische Uhren, TV, Video, Radiowecker).
  • Schalten Sie automatische Türen und Garagentore wieder auf automatischen Betrieb.
  • Machen Sie die Alarmanlage wieder funktionstüchtig.

Haftungsausschluss:

Stadtwerk Winterthur übernimmt bei einem Stromunterbruch keine Deckung für Schäden bei Strombezügern. Elektrische Geräte müssen einen Stromausfall aushalten (Produkthaftpflicht).

CO₂-Äquivalent (CO2-eq.) ist eine Einheit, mit der die Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase angegeben wird. Die Wirkung der Treibhausgase werden mit der Wirkung von Kohlendioxid verglichen. Deshalb werden diese Vergleichswerte CO₂-Äquivalente genannt.

Blindstrom ist der Strom, der bei induktiven Verbrauchern (z.B. Elektromotoren, Transformatoren, Vorschaltgeräten) zur Erzeugung eines Magnetfeldes benötigt wird. Dieser Energieanteil wird nicht in Wirkleistung umgesetzt und pendelt als so genannte Blindleistung zwischen dem Erzeuger und dem Verbraucher der elektrischen Energie.

 

Wirkleistung und Blindleistung ergeben zusammen die Scheinleistung. Um so wenig Scheinleistung wie möglich zu haben, ist der Stromversorger bestrebt, den Blindleistungsanteil so niedrig wie möglich zu halten.

 

Stadtwerk Winterthur verrechnet den Mehrbezug des Blindstroms nur, wenn er den Wert von 42,6 Prozent (cos phi=0.92) der gleichzeitig bezogenen Wirkleistung überschreitet und nur während der Normaltarifzeiten.

Die Antwort finden Sie bei den Strompreisen.

Elektrische Felder entstehen durch die Anwesenheit von elektrischen Ladungen. Diese Felder sind auch dann vorhanden, wenn die Elektrogeräte nicht eingeschaltet sind. Im Haushalt sind dies niederfrequente Felder von 50 Herz. Magnetfelder entstehen durch einen elektrischen Strom. Sie finden Magnetfelder überall dort, wo elektrische Motoren zum Einsatz kommen, z.B. bei allen elektrischen Anwendungen wie Radio, Stereoanlage, Fernseher etc.

Aus der Steckdose kommt bei allen Kundinnen und Kunden der gleiche Strom-Mix. Entsprechend der Kundenwünsche speist Stadtwerk Winterthur die individuell gewünschten Stromprodukte in der von der Kundschaft bestellten Menge ins Stromnetz ein. Somit nimmt Jede/-r Einfluss auf die Zusammensetzung des Winterthurer Stroms.  

Stadtwerk Winterthur verpflichtet sich, den von der Kundschaft bestellten Strom in der entsprechenden Qualität und Menge einzukaufen und ins Netz zu speisen. Dieses Energiedatenmanagement für Strom wird jährlich von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle kontrolliert. Die naturemade star-zertifizierten Ökostromprodukte werden ebenfalls jährlich gemäss naturemade-Anforderung von einer unabhängigen Revisionsfirma ( Swiss TS Technical Services AG) auf korrekte Abwicklung kontrolliert (Menge der Kundenbestellungen = Menge des Einkaufes). Für alle anderen Stromprodukte wird die Swiss TS Technical Services AG ebenfalls mit der jährlichen Bilanzprüfung beauftragt.

Wie die Stromlieferung funktioniert erfahren Sie in der Information Strommix

Die untenstehende Tabelle hilft bei der Beurteilung des Stromverbrauchs. Die Werte zeigen den durchschnittlichen Stromverbrauch je Wohnsituation. Diese Werte können mit dem eigenen tatsächlichen Verbrauch verglichen werden.

 

 

Wohnung kWh/Monat kWh/Jahr
1-Personen-Haushalt 150 1800
2-Personen-Haushalt 208 2496
3-Personen-Haushalt 292 3504
4-Personen-Haushalt 375 4500

 

 

Haus kWh/Monat kWh/Jahr
1-Personen-Haushalt 333 3996
2-Personen-Haushalt 375 4500
3-Personen-Haushalt 417 5004
4-Personen-Haushalt 458 5496

Änderungen der persönlichen Stromproduktwahl können Stadtwerk Winterthur jederzeit mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Wirksam werden sie mit der nächsten Rechnung.

Die Sicherheit der Stromversorgung entspricht dem heutigen Stand der Technik.
Hoch- und Mittelspannungsnetze (z.B. 110 000 Volt / 11 300 Volt) sind durch Baugruppen in doppelter Ausführung abgesichert. Das Mittelspannungsnetz (11 300 Volt) wird mit geschlossenen Versorgungsringen betrieben. Dies erhöht die Versorgungssicherheit zusätzlich, wie auch Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung von Fehlern und Überlastung. Insgesamt darf von einer geringen Störungswahrscheinlichkeit ausgegangen werden.

Teilen Sie uns die Meldung via Stadtmelder mit. Besten Dank.

Strom kann auch verschiedene Arten produziert werden. Informationen zu den verschiedenen Produktionsarten finden Sie auf der Website von Strom-Online.

OSTRAL ist die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie hat im Auftrag des Bundes ein Konzept erarbeitet, was bei länger dauernder Stromknappheit (Strommangellage) zu tun ist.

OSTRAL misst Grossverbrauchern wie Ihnen eine Rolle im OSTRAL-Stufenplan zu. Im Falle einer Strommangellage könnte es sein, dass Ihr Stromverbrauch kontingentiert wird. Das bedeutet, dass Sie Ihren Stromverbrauch für eine begrenzte Zeit um einen gewissen Prozentsatz verringern müssen. Bei Fragen melden Sie sich bei unserem zuständigen OSTRAL-KontaktSie können sich im voraus vorbereiten, mit welchen Massnahmen Sie die Einsparung erreichen wollen. Anregungen und Hinweise, wie Sie sich auf eine Strommangellage vorbereiten können,  finden Sie hier

Wasser

Die Antwort finden Sie bei den Wasserpreisen.

Wasserverbrauch und Leistungsgebühr: quartalsweise oder monatlich

Gebäudegebühr: einmal jährlich an die Eigentümerschaft der Liegenschaft

Die Wasserhärte im Stadtgebiet beträgt 28°fH (französische Härte) oder 16° dH (deutsche Härte). Das Winterthurer Trinkwasser gilt insgesamt als ziemlich hart.
Für Hegi beträgt sie 28–36° fH. Für Ricketwil beträgt sie hingegen 36° fH. Lesen Sie mehr in unserer Information zur Wasserhärte.

Wasserverbrauch pro Tag

300 Liter pro Haushalt inklusive Gewerbe und Industrie

171 Liter pro Haushalt inklusive Kleingewerbe

142 Liter pro Haushalt

 

Mehr erfahren Sie in unserer Information Wasser.

Die jährlichen Wasserkosten setzen sich aus folgenden drei Gebühren zusammen:

 

Verbrauchsgebühr: Dabei handelt es sich um den «Preis pro Kubikmeter» bezogenen Wassers.

 

Leistungsgebühr: Bemisst sich aufgrund der Anzahl und Art (z. B. Lavabo) der angeschlossenen Bezugsstellen. Die Festlegung der Anzahl und Art der Bezugsstellen erfolgt gemäss vom Branchenverband SVGW erlassenen Richtlinien. Sämtliche notwendigen Angaben sind bereits heute bei Stadtwerk Winterthur vorhanden.

 

Gebäudegebühr: Bemisst sich aufgrund des Gebäudeversicherungswerts. Mit der Gebäudegebühr wird der Kostenwahrheit im Bereich Brandschutz Rechnung getragen. Diese wird einmal jährlich erhoben und der Grundeigentümerschaft verrechnet.

Einerseits legt für Winterthur die Verordnung zur Abgabe von Wasser den Grundstein. Zum anderen die Tarifordnung betreffend Abgabe von Wasser. Übergeordnet ist das kantonale Wasserwirtschaftsgesetz (WWG).

Tipps zu winterfesten Wasserinstallationen

 

1. Kellerfenster und -türen wenn immer möglich schliessen.

2. Wasserinstallationen keiner kalten Zugluft aussetzen und gut isolieren.

3. Im Winter ungenutzte Wasseranschlüsse abstellen und entleeren.

4. Sichere Wärmequelle installieren.

5. Geringen, steten Wasserfluss, falls es gar nicht anders geht.