06.10.2017

Vergütung von Stadtwerk Winterthur an Steuerhaushalt 2018

Der Stadtrat beantragt für 2018 eine finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den städtischen Steuerhaushalt in der Höhe von insgesamt 11,3 Millionen Franken. Seit 2017 erfolgt die Verteilung auf die einzelnen Geschäftsfelder in Form von Prozentsätzen der jeweiligen Betriebserträge.

 

Für 2018 beantragt der Stadtrat beim Grossen Gemeinderat in analoger Berechnung zu den Vorjahren eine finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an den städtischen Steuerhaushalt in der Höhe von 10,7 Millionen Franken. Hinzu kommt eine befristete ausserordentliche Erhöhung von 0,6 Millionen Franken. Diese steht in Zusammenhang mit dem Sparprogramm «effort14+» zur Entlastung des Finanzhaushalts. Das ergibt zusammen eine finanzielle Vergütung von voraussichtlich 11,3 Millionen Franken. Die effektive Höhe wird Ende 2018 basierend auf den Betriebserträgen der Geschäftsfelder ermittelt.

 

Verteilung auf Betriebserträge

Die finanzielle Vergütung wird auf die Betriebserträge der Geschäftsfelder von Stadtwerk Winterthur wie folgt verteilt: Gashandel und Gasverteilung je 10 Prozent, Fernwärme 3,5 Prozent, Stromhandel 5 Prozent. Der Beitrag des Geschäftsfeldes Verteilung Elektrizität unterliegt  bundesrechtlichen Regelungen und beläuft sich auf 5,8 Millionen Franken.

 

Rechtliche Grundlagen

Stadtwerk Winterthur leistet eine jährliche finanzielle Vergütung an den steuerfinanzierten Haushalt der Stadt. Die Rechtsgrundlage dafür ist 2016 vom Grossen Gemeinderat angepasst worden. Die Festlegung der Höhe der Vergütung sowie der Verteilung auf die einzelnen Geschäftsfelder von Stadtwerk Winterthur erfolgt in Form eines Prozentsatzes der jeweiligen Betriebserträge. Dieser darf maximal 10 Prozent betragen. Aus den Geschäftsfeldern Wasser, Kehrichtverwertung und Abwasserreinigung darf aufgrund übergeordneten Rechts keine finanzielle Vergütung geleistet werden. Die nach Leistung der Vergütung verbleibenden Gewinne werden den Reserven der jeweiligen Geschäftsfelder zugeführt und dienen der künftigen Aufgabenerfüllung.

 

Weisung an den Grossen Gemeinderat herunterladen