Wie können wir Ihnen helfen?

Unser Kundendienst kümmert sich um Ihre Fragen und Anliegen rund um die Dienstleistungen von Stadtwerk Winterthur.

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Führungen buchen

Möchten Sie einen Blick hinter die Kulissen werfen? Erfahren Sie auf einer unserer Führungen mehr über uns und unser Aufgabengebiet.

Adresswechsel

Umzug und Wegzug

Bei einem Geschäftslokalwechsel ist eine Zwischenablesung des Energie- und Wasserverbrauchs notwendig. Bitte melden Sie sich mindestens 10 Tage vor dem Umzugstermin bei uns und teilen Sie uns Ihren Zählerstand beim Auszug mit. Fehlt die Zwischenablesung, wird Ihnen der gesamte Energie- und Wasserverbrauch bis zur nächsten ordentlichen Ablesung in Rechnung gestellt. Das heisst, Ihnen wird auch der Verbrauch des Nachmieters/der Nachmieterin verrechnet.

 

Zuzug

Bitte melden Sie sich bei einem Zuzug frühzeitig bei uns. So stellen Sie sicher, dass wir Ihnen Ihren Energie- und Wasserverbrauch termingerecht und nicht rückwirkend verrechnen.

Zählerableser an der Arbeit - Fotograf Stefan Kubli
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Ablesung Energie- und Wasserverbrauch

In Winterthur werden die Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserzähler aller Klein- und Mittelbetriebe von uns abgelesen – je nach Zählertyp aus der Ferne oder vor Ort. Falls bei Ihnen noch herkömmliche Energiezähler installiert sind, werden diese vor Ort von uns abgelesen. Können wir dies auf unserer Ablesetour nicht erledigen, finden Sie eine orange Karte für die Ablesung in Ihrem Briefkasten. Lesen Sie Ihre(n) Zähler ab und tragen Sie die entsprechenden Angaben auf der orangen Karte ein. Senden Sie uns die Karte innerhalb von drei Tagen nach Erhalt zurück. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Verbrauch schätzen, sofern wir Ihre Angaben zu spät erhalten. Sie können uns die Angaben auch online übermitteln. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren Verbrauch selbst abzulesen, melden Sie sich bitte bei uns für einen Ablesetermin.

Falls bei Ihnen bereits neue Energiezähler (Smart Meter) installiert sind, entfällt die Zählerablesung vor Ort und somit auch das allfällige Ausfüllen der orangen Karte. Die neuen Energiezähler kann Stadtwerk Winterthur aus der Ferne auslesen.

Mieterwechsel

Massgebend für die Energie- und Wasserrechnung sind die Angaben des Mieters bzw. der Mieterin. Um grosse Abweichungen und hohe Kosten im Falle eines Leerstandes zu vermeiden, sind wir auf die Hinweise des Vermieters bzw. der Vermieterin angewiesen. Bitte melden Sie uns daher aus eigenem Interesse Mieterwechsel.

Paar beim Umzug mit Zügelkisten
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Smart Meter

Winterthurer Haushalte und Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 100 000 Kilowattstunden erhalten intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter. Gemäss einer Bundesvorgabe müssen 80 Prozent der Messeinrichtungen für Elektrizität bis zum Ende des Jahres 2027 intelligent sein. Die restlichen 20 Prozent sind am Ende ihrer Funktionstauglichkeit durch intelligente Messeinrichtungen zu ersetzen.

 

Wir haben im zweiten Halbjahr 2019 mit der flächendeckenden Einführung von intelligenten Stromzählern begonnen, die rollierend über die kommenden Jahre erfolgt. Mit Smart Metern werden Lastgänge erhoben, sprich Energieverbrauchswerte über eine bestimmte Zeitspanne hinweg (alle 15 Minuten). Die Lastgänge lesen wir einmal täglich aus der Ferne aus. Um Synergieeffekte zu nutzen, ersetzen wir auch die Mehrheit der Gas- und Wasserzähler durch fernauslesbare Messgeräte. Diese werden, wo technisch sinnvoll, via LoRaWAN fernausgelesen.

 

Smart Meter sind wichtige Hilfsmittel, um die Energieströme im Stromnetz künftig berechnen zu können. Dies wird immer komplexer angesichts der vermehrt dezentralen Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne oder Wind. Durch die Übertragung von Lastgängen können Smart Meter helfen, Schwankungen von Stromverbrauch und Stromproduktion zu erkennen. Diese beiden Komponenten müssen sich immer die Waage halten, damit die Netzspannung stabil und die Stromversorgung gesichert ist.

 

Weitere Angaben zur Einführung von Smart Metern in Winterthur finden Sie in der Information Smart Meter, im Animationsfilm sowie  in den FAQ. Die Infografik zum Thema können Sie mit einem Klick darauf in grösserem Format anschauen.

 

Rechnung und Mahnung

Rechnungserklärung

Die Rechnungserklärung zeigt Ihnen, wie unsere Energierechnung aufgebaut ist. Es gibt sie in den Sprachen Englisch, Französisch, ItalienischSpanisch, Albanisch, Portugiesisch, Serbisch und Türkisch

Zustellung

E-Mail-Rechnung eBill E-Rechnung B2B Post

Zahlung

E-Banking Lastschriftverfahren Einzahlungsschein

Vorgehen bei Mahnungen

Die Zahlungsfrist für die Energierechnung von Stadtwerk Winterthur beträgt 30 Tage. Nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie eine Zahlungserinnerung und danach eine Mahnung. Verläuft die Mahnfrist ohne Zahlungseingang Ihrerseits, werden weitere Massnahmen eingeleitet. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Mahnspesen verrechnet werden.

Sofern Sie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung von uns erhalten haben, prüfen Sie bitte unverzüglich, ob Sie die Rechnung bereits beglichen haben. Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung, einer Zahlungserinnerung oder Mahnung haben.

So finden Sie uns

 

Erreichbarkeit von Empfang und Kundendienst

Montag–Donnerstag, 8.00–17.00 Uhr | Freitag, 8.00–16.00 Uhr

Vor Feiertagen sind Schalter und Telefon bis 16 Uhr besetzt.

Kontakt

Hauptsitz

Untere Schöntalstrasse 12

8406 Winterthur