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Führungen buchen
Möchten Sie einen Blick hinter die Kulissen werfen? Erfahren Sie auf einer unserer Führungen mehr über uns und unser Aufgabengebiet.
Adresswechsel
Umzug und Wegzug
Bei einem Geschäftslokalwechsel ist eine Zwischenablesung des Energie- und Wasserverbrauchs notwendig. Bitte melden Sie sich mindestens 10 Tage vor dem Umzugstermin bei uns und teilen Sie uns Ihren Zählerstand beim Auszug mit. Fehlt die Zwischenablesung, wird Ihnen der gesamte Energie- und Wasserverbrauch bis zur nächsten ordentlichen Ablesung in Rechnung gestellt. Das heisst, Ihnen wird auch der Verbrauch des Nachmieters/der Nachmieterin verrechnet.
Zuzug
Bitte melden Sie sich bei einem Zuzug frühzeitig bei uns. So stellen Sie sicher, dass wir Ihnen Ihren Energie- und Wasserverbrauch termingerecht und nicht rückwirkend verrechnen.

Ablesung Energie- und Wasserverbrauch
In Winterthur werden die Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserzähler aller Klein- und Mittelbetriebe von uns abgelesen – je nach Zählertyp aus der Ferne oder vor Ort. Falls bei Ihnen noch herkömmliche Energiezähler installiert sind, werden diese vor Ort von uns abgelesen. Können wir dies auf unserer Ablesetour nicht erledigen, finden Sie eine orange Karte für die Ablesung in Ihrem Briefkasten. Lesen Sie Ihre(n) Zähler ab und tragen Sie die entsprechenden Angaben auf der orangen Karte ein. Senden Sie uns die Karte innerhalb von drei Tagen nach Erhalt zurück. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Verbrauch schätzen, sofern wir Ihre Angaben zu spät erhalten. Sie können uns die Angaben auch online übermitteln. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren Verbrauch selbst abzulesen, melden Sie sich bitte bei uns für einen Ablesetermin.
Falls bei Ihnen bereits neue Energiezähler (Smart Meter) installiert sind, entfällt die Zählerablesung vor Ort und somit auch das allfällige Ausfüllen der orangen Karte. Die neuen Energiezähler kann Stadtwerk Winterthur aus der Ferne auslesen.
Mieterwechsel
Massgebend für die Energie- und Wasserrechnung sind die Angaben des Mieters bzw. der Mieterin. Um grosse Abweichungen und hohe Kosten im Falle eines Leerstandes zu vermeiden, sind wir auf die Hinweise des Vermieters bzw. der Vermieterin angewiesen. Bitte melden Sie uns daher aus eigenem Interesse Mieterwechsel.
Smart Meter
Winterthurer Haushalte und Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 100 000 Kilowattstunden erhalten intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter. Gemäss einer Bundesvorgabe müssen 80 Prozent der Messeinrichtungen für Elektrizität bis zum Ende des Jahres 2027 intelligent sein. Die restlichen 20 Prozent sind am Ende ihrer Funktionstauglichkeit durch intelligente Messeinrichtungen zu ersetzen.
Wir haben im zweiten Halbjahr 2019 mit der flächendeckenden Einführung von intelligenten Stromzählern begonnen, die rollierend über die kommenden Jahre erfolgt. Mit Smart Metern werden Lastgänge erhoben, sprich Energieverbrauchswerte über eine bestimmte Zeitspanne hinweg (alle 15 Minuten). Die Lastgänge lesen wir einmal täglich aus der Ferne aus. Um Synergieeffekte zu nutzen, ersetzen wir auch die Fernwärmezähler sowie die Mehrheit der Gas- und Wasserzähler durch fernauslesbare Messgeräte. Letztere übermitteln wie bis anhin Zählerstände.
Smart Meter sind wichtige Hilfsmittel, um die Energieströme im Stromnetz künftig berechnen zu können. Dies wird immer komplexer angesichts der vermehrt dezentralen Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne oder Wind. Durch die Übertragung von Lastgängen können Smart Meter helfen, Schwankungen von Stromverbrauch und Stromproduktion zu erkennen. Diese beiden Komponenten müssen sich immer die Waage halten, damit die Netzspannung stabil und die Stromversorgung gesichert ist.
Weitere Angaben zur Einführung von Smart Metern in Winterthur finden Sie in der Information Smart Meter, im Animationsfilm sowie in den FAQ. Die Infografik zum Thema können Sie mit einem Klick darauf in grösserem Format anschauen.
Rechnung und Mahnung
Rechnungserklärung
Die Rechnungserklärung zeigt Ihnen, wie unsere Energierechnung aufgebaut ist. Es gibt sie in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Albanisch, Portugiesisch, Serbisch und Türkisch.
Wünschen Sie Ihre Energierechnung als PDF in Ihrem E-Mail-Postfach? Dann melden Sie sich mit nachfolgendem Formular für diesen Dienst an. Ihre Vorteile: Sie können Ihre Rechnung online kontrollieren und je nach Wunsch online oder per Zahlungsauftrag begleichen. Sie können Ihre Energierechnung mit einem Klick downloaden und speichern. Sie tun mit der papierlosen Rechnungszustellung der Umwelt etwas zuliebe. Falls die Energierechnung jemand anders bezahlen soll, ist sie per E-Mail schnell weitergesendet. Füllen Sie das Online-Formular aus und melden Sie sich an.
Wählen Sie eBill für die Zustellung, erhalten Sie Ihre Energierechnung auf Ihrer elektronischen Plattform (E-Banking). In dieser prüfen Sie Ihre Energierechnung und geben Sie zur Zahlung frei. Damit Sie eBill nutzen können, müssen Sie sich einmalig im E-Banking Ihrer Bank oder von Postfinance anmelden.
Wenn Sie verschiedene Verbrauchsstellen haben und mehrere Energierechnungen von uns erhalten, empfehlen wir Ihnen die E-Rechnung B2B. Diese Zahlungsart ermöglicht Ihnen, Ihre Energierechnungen in Ihrer ERP-Umgebung zu empfangen. Sie profitieren von einem automatisierten Rechnungseingang, Prozesskosteneinsparungen und einer elektronischen Archivierung. Bitte melden Sie sich bei uns (Vertrieb: +41 52 267 41 44 oder stadtwerk.vertrieb@win.ch).
Wünschen Sie die Energierechnung weiterhin in Papierform? Dann bleiben Sie bei der Zustellung per Post.
Ihre Energierechnung landet direkt in Ihrem Online-Banking (Bank oder Post). Mit wenigen Klicks geben Sie die Rechnung frei. Beanstanden Sie etwas, können Sie die Zahlung zurückweisen.
Wählen Sie das Lastschriftverfahren (Schweizer Banken) oder Direct Debit (Post) als Zahlungsart, wird Ihre Energierechnung automatisch Ihrem Konto am Fälligkeitstag belastet. Sie können jederzeit vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Wenn Sie diese Zahlungsart möchten, melden Sie sich bitte bei unserem Kundendienst.
Wenn Sie nicht explizit eine andere Zustellart wünschen, erhalten Sie Ihre Energierechnung per Post.
Vorgehen bei Mahnungen
Die Zahlungsfrist für die Energierechnung von Stadtwerk Winterthur beträgt 30 Tage. Nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie eine Zahlungserinnerung und danach eine Mahnung. Verläuft die Mahnfrist ohne Zahlungseingang Ihrerseits, werden weitere Massnahmen eingeleitet. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Mahnspesen verrechnet werden.
Sofern Sie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung von uns erhalten haben, prüfen Sie bitte unverzüglich, ob Sie die Rechnung bereits beglichen haben. Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung, einer Zahlungserinnerung oder Mahnung haben.

Zuständiger Kontakt
Stadtwerk Winterthur
Kundendienst
Tel. +41 52 267 22 22
stadtwerk.kundendienst@win.ch kontaktformular