Aus Sonnenstrahlen wird Strom

Planen oder betreiben Sie eine Fotovoltaikanlage oder möchten Sie Ihre Energiekosten senken? Wir bieten Bau und Finanzierung von Fotovoltaikanlagen für Geschäftskundinnen und -kunden an – individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Wir unterstützen Sie bei Ihren Überlegungen.

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Allgemeine Informationen zu Fotovoltaik-Anlagen

Wenn Sie sich als Kunde von Stadtwerk Winterthur entschieden haben eine Fotovoltaik-Anlage zu bauen, nehmen Sie eine Vorbildrolle in der Energiewende ein. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Winterthurer Energie- und Klimaziele.

Förderung von Fotovoltaik-anlagen

Um die Winterthurer Energie- und Klimaziel zu erreichen, braucht es mehr Fotovoltaik-Anlagen für die Produktion von erneuerbarem Strom. Das Förderprogramm Energie Winterthur unterstützt deshalb den Bau von Fotovoltaik-Anlagen finanziell. 

Anmelden einer Fotovoltaik-Anlage

Die Inbetriebnahme der Fotovoltaik-Anlage ist Stadtwerk Winterthur fünf Arbeitstage im Voraus mittels einer Apparatebestellung an zu melden. Ohne diese Meldung darf die PV-Anlage nicht an das Netz von Stadtwerk Winterthur angeschlossen werden. Wird die Anlage vor dem Einreichen der Apparatebestellung in Betrieb genommen, werden Mehraufwendungen nach Regieansatz in Rechnung gestellt und die eingespeiste Energie kann ohne Erhalt der Apparatebestellung nicht vergütet werden.
Fotovoltaikanlage auf Dach
Bild Legende:

Einspeisung von Fotovoltaik-Strom

  • Der Teil des Fotovoltaik-Stroms, der nicht in der besagten Liegenschaft selber verbraucht werden kann, wird in das Stromnetz von Stadtwerk Winterthur eingespeist.
  • Stadtwerk Winterthur bietet seinen Kunden seit Jahren einen fairen Tarif für die Einspeisung von elektrischer Energie bez. Fotovoltaik-Strom an. Der aktuelle Tarif ist im in der Tarifsammlung Strom, Absatz «Weitere Tarife / Einspeisung elektrischer Energie» zu finden.
  • Fotovoltaik-Besitzer können ihren Fotovoltaik-Strom inklusive HKN (Herkunftsnachweis) auch an andere Abnehmer, bzw. Energiedienstleister verkaufen und sind deshalb nicht an Stadtwerk Winterthur gebunden.
  • Stadtwerk Winterthur kauft den HKN (Herkunftsnachweis) nur in Kombination mit dem physischen Strom von Fotovoltaik-Anlagen.

häufige fragen

Herkunftsnachweise Fotovoltaik-Strom

Der Herkunftsnachweise von Fotovoltaik-Strom sind digitale Zertifikate, auf denen der Zeitpunkt, der Ort und die Art und Weise der Stromerzeugung dokumentiert werden. Pro erzeugte Kilowattstunde wird ein HKN erstellt. Wenn Anlagen aus erneuerbaren Energien Strom erzeugen, dann ist es auf den HKNs vermerkt. Stromlieferanten können mit den HKN gegenüber ihrer Kundschaft die Herkunft des gelieferten Stroms deklarieren. Stadtwerk Winterthur vergütet ihren Kunden den Herkunftsnachweis gemäss Tarif der aktuellen Tarifsammlung Strom.

Vorgehen um die HKN Vergütung von Stadtwerk Winterthur zu erhalten

  1. Die Produktionsanlage muss im System der Pronovo AG registriert und beglaubigt sein.
  2. Siehe dazu FAQ: «Wie kann ich meine Anlage beglaubigen lassen? »
  3. Nachdem die Beglaubigung der Produktionsanlage abgeschlossen ist, erhalten Sie von Pronovo AG ein Bestätigungsmail, dass der HKN freigeschaltet worden ist.
  4. Dieses Bestätigungsmail muss an gesendet werden.
  5. Danach wird Stadtwerk Winterthur einen Abnahmevertrag für die HKN erstellen und dem Anlagebetreibenden zur Unterschrift zukommen lassen.
  6. Nachdem Stadtwerk Winterthur den unterschriebenen Abnahmevertrag erhalten hat, veranlassen wir die HKN-Vergütung rückwirkend auf den 1. des laufenden Monats.

Eigenverbrauch von Fotovoltaik-Strom

Auf Ihrer Liegenschaft (kein Einfamilienhaus) wird eine Fotovoltaik-Anlage installiert. Der so erzeugte Solarstrom kann von den Bewohnenden bzw. Mietenden dieser Liegenschaft verbraucht und ein Überschuss ins lokale Stromnetz eingespeist werden. Dazu bilden sie beispielsweise eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG). Wird mehr Strom benötigt, als die Fotovoltaik-Anlage produziert, kann dieser jederzeit von uns bezogen werden. Die Teilnehmenden der EVG wählen dabei ihr eigenes Stromprodukt

Für Eigenverbrauch gibt es verschiedene Modelle. Die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Eigenverbrauchsmodellen Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) und Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) finden Sie in der Information Eigenverbrauchsgemeinschaft und Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Egal, für welches Modell Sie sich entscheiden, Eigenverbrauch muss in jedem Fall bei uns angemeldet werden. 

Verrechnung und Abrechnung innerhalb einer EVG

Beziehen mehrere Parteien den selbst produzierten Strom, sind  Messung und Abrechnung von Eigenverbrauch bzw. Einspeisung komplex. Wir bieten dafür die Dienstleistung E-Abrechnung.Komfort an. Sie beinhaltet die Messung des individuellen Stromverbrauchs in der Eigenverbrauchsgemeinschaft und die separate Abrechnung pro Partei. 

 

Sie sind interessiert an E-Abrechnung.Komfort? Sie sich bei uns.

Unser Angebot

  • Wir verrechnen den Fotovoltaik-Strom an die Teilnehmenden der EVG zum festgelegten Tarif
  • Wir überweisen die Einnahmen aus den Fotovoltaik-Erträgen an den Eigentümer/die Eigentümerin der Fotovoltaik-Anlage
  • EVG-Teilnehmende beziehen weiterhin das von ihnen gewählte Stromprodukt bei uns

Ihre Vorteile

als EVG

  • Sie beziehen und verbrauchen umweltfreundlichen und lokal produzierten Fotovoltaik-Strom
  • Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in Winterthur

als Eigentümer/-in der Fotovoltaik-Anlage

  • Anschaffung Messinfrastruktur entfällt – wir installieren die nötigen Smart Meter
  • Schnellere Amortisation der Fotovoltaik-Anlage dank Eigenverbrauch
  • Keine Messung, Verrechnung und Inkasso des produzierten Fotovoltaik-Stroms
Dass Stadtwerk Winterthur unseren Solarstrom abrechnet, ist für unsere Verwaltung eine grosse Erleichterung.
Martin Kolb, Stockwerkeigentümer in einer Eigenverbrauchsgemeinschaft

Kurz und bewegt

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