Einspeisung von Solarstrom
Der Teil des Solarstroms, der über den Eigenverbrauch hinausgeht, wird ins öffentliche Netz eingespeist. Für 2025 gilt eine ganzjährig einheitliche Einspeisevergütung. Sie orientiert sich am Preis, der für gleichwertige Energie von Dritten bezahlt werden muss.
Voraussichtlich per 2026 wird schweizweit der Referenz-Marktpreis für Strom eingeführt. Er wird rückwirkend vierteljährlich vom Bundesamt für Energie (BFE) bestimmt.
Herkunftsnachweise (HKN)
Wer mit einer Photovoltaik-Anlage Strom produziert, erhält Herkunftsnachweise für die Strommenge, die ins öffentliche Netz eingespeist wird. Stadtwerk Winterthur vergütet dafür einen einheitlichen Tarif pro Kilowattstunde. Die Produzierenden haben die Wahl, wem sie die Herkunftsnachweise verkaufen.
Was sind Herkunftsnachweise (HKN)?
Herkunftsnachweise (HKN) sind digitale Zertifikate, auf denen der Zeitpunkt, der Ort und die Art und Weise der Stromerzeugung dokumentiert werden. Pro erzeugte Kilowattstunde wird ein HKN erstellt. Wenn Anlagen aus erneuerbaren Energien Strom erzeugen, dann ist dies auf den HKNs vermerkt.