Ab 2026 Solarstrom produzieren und mit der Nachbarschaft teilen
Mit dem revidierten Energie- und Stromversorgungsgesetz, das die Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 angenommen hat, besteht ab 2026 die Möglichkeit, in einem Quartier eine «lokale Elektrizitätsgemeinschaft» (LEG) zu bilden.
In einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft schliessen sich Personen in einem Quartier zusammen, um gemeinsam vor Ort Strom zu produzieren und möglichst innerhalb dieser Gemeinschaft zu verbrauchen. Jeder Haushalt kann Teil einer LEG sein, egal ob man selbst Strom produziert oder nicht. Dies führt zu einer nachhaltigeren, unabhängigen Energieversorgung, spart Kosten und schont die Umwelt.
Für Eigentümer:innen von Photovoltaik-Anlagen
Eigentümer:innen von PV-Anlagen in einer LEG brauchen den produzieren Solarstrom mit erster Priorität im eigenen Haus. Mit zweiter Priorität verkaufen sie den Solarstrom in eine LEG. Mit dritter Priorität wird der Solarstrom in das Stromnetz von Stadtwerk Winterthur eingespeist und entsprechend vergütet.
Für Personen ohne eigene Photovoltaik-Anlage
Personen ohne PV-Anlagen, die sich einer LEG anschliessen, beziehen mit erster Priorität den Solarstrom aus der LEG und mit zweiter Priorität den Strom von Stadtwerk Winterthur.