
Förderprogramm Energie Winterthur

Der Winterthurer Gebäudebestand ist in die Jahre gekommen. Um die Hauseigentümerschaft zu energetisch wirksamen Investitionen zu bewegen und damit den Energieverbrauch der Gebäude zu senken, beschloss das Winterthurer Parlament das Förderprogramm Energie Winterthur (Start 1. März 2012).
Finanzierung
Zur Finanzierung des Förderprogramms führte der Gemeinderat 2012 die "Abgabe an das Gemeinwesen" ein. Bei Haushalt- und kleinerer Gewerbekundschaft beträgt sie pro bezogene Kilowattstunde Strom 0,32 Rp. und wird auf der Energierechnung separat ausgewiesen.
Förderung
Fördergesuche können ab 1. März 2012 eingereicht werden. Die Gesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Für die Zusatzförderung zu anderen Förderprogrammen muss der Antrag nach dem 1. 1. 2012 eingereicht worden sein. Die genauen Bedingungen können Sie ab 1. März 2012 den Gesuchsformularen entnehmen.
Folgende Massnahmen ergänzen die Förderung durch Programme von Bund und Kanton, welche vom kantonalen Amt für Abfall, Wald, Energie und Luft (AWEL) (öffnet neues Fenster)betreut werden:
- Sanierung der Gebäudehülle (zusätzlich 40% zum Förderbeitrag des Gebäudeprogramms)
- Sanierung nach Minergie-Standard (zusätzlich 40% zum AWEL-Förderbeitrag)
- Ersatzneubau nach Minergie-P (zusätzlich 40% zum AWEL-Förderbeitrag)
- Nachrüsten der verbrauchsabhängigen Heizkosten-Abrechnung (zusätzlich 50% zum AWEL-Förderbeitrag)
Weitere Förderung:
- Ersatz von Ölheizungen durch effiziente Wärmepumpen-Heizungen (Basisbetrag 3000 Franken, 15 Franken pro Quadratmeter Energiebezugsfläche gemäss GEAK (öffnet neues Fenster), Beschränkung der Förderung auf 30 000 Franken pro Anlage
- Ausgewählte kostenpflichtige Beratungsleistungen wie "jetzt energetisch modernisieren" (öffnet neues Fenster)
- Rückerstatten der Baubewilligungsgebühren bis zu einem Maximalbetrag von 1000 Franken für Solarthermie- und Fotovoltaik-Anlagen
Das Förderprogramm Energie Winterthur wird von Fachpersonen aus den Bereichen Umwelt- und Gesundheitsschutz, aus den Abteilungen Energie und Technik sowie Hochbauten und Stadtwerk Winterthur betreut.
Downloads
- Broschüre (PDF, 321 KB)
- Beratung für Ein- bis Sechsfamilienhäuser (PDF, 110 KB)
- Beratung für Mehrfamilienhäuser (ab sieben Wohneinheiten) (PDF, 117 KB)
- Reglement Förderprogramm Energie Winterthur (PDF, 51 KB)
- Reglement Beratungsangebot(PDF, 58 KB)
- Präsentation Infoanlass für Hauseigentümerschaft (19.4.2012)(PDF, 1.0 MB)
Gesuchsformulare
- Sanierung Gebäudehülle und Minergie-Zusatz (PDF, 134 KB)
- Ersatzneubau nach Minergie-P (PDF, 152 KB)
- Nachrüsten der verbrauchsabhängigen Heizkosten-Abrechnung (VHKA) (PDF, 144 KB)
- Ersatz von Ölheizungen durch effiziente Wärmepumpen-Heizungen (PDF, 178 KB)
- Rückforderung Sanierung Gebäudehülle und Minergie-Zusatz(PDF, 137 KB)
- Rückforderung GEAK Beratung(PDF, 148 KB)
- Rückforderung Baubewilligungsgebühren(PDF, 169 KB)
Wichtige Links
Kontakt
Förderprogramm Energie Winterthur
Postfach
8402 Winterthur
Tel.: +41 (0)52 267 22 22
Fax: +41 (0)52 267 61 10
www.stadtwerk.winterthur.ch
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Tel.: +41 (0)52 267 22 22
Fax: +41 (0)52 267 61 10
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